@aashoorts: Gary cerita Mitos Seram Gunung Salak Gunung Salak emang terkenal punya aura mistis yang kuat banget. Pras Teguh ceritain pengalamannya mendaki sampai puncak yang penuh makam! 😨⛰️ #GunungSalak #MistisGunung #PrasTeguh #Horor #RockaromaID #bravy #bravy #gary

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AfD-Bundestagsmitglied mit SA-Parole im Bundestag Wenn ein AfD-Bundestagsmitglied eine Parole verwendet, die mit der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) in Verbindung gebracht wird, ist das mehr als eine politische Provokation. Es wirft die Frage auf, wie ernst eine Partei die historische Verantwortung Deutschlands nimmt und welche politischen Überzeugungen sie in ihren Reihen duldet. Die wiederholte Verwendung von Parolen, Begriffen und Denkmustern aus der NS-Zeit durch einzelne AfD-Mitglieder in öffentlichen Reden und Parlamenten ist besorgniserregend. Entscheidend ist dabei nicht nur der einzelne Vorfall, sondern auch, wie die Partei damit umgeht: Distanziert sie sich glaubwürdig davon oder duldet und normalisiert sie entsprechende Äußerungen? Wo rechtsextreme Positionen verharmlost, demokratische Grundwerte angegriffen und menschenfeindliche Ideologien verbreitet werden, muss eine wehrhafte Demokratie konsequent reagieren. Angesichts der deutschen Geschichte ist besondere Wachsamkeit geboten. Die nationalsozialistische Herrschaft führte zu Diktatur, Krieg, systematischer Verfolgung und dem Holocaust. Daraus erwächst die Verpflichtung, demokratiefeindlichen und extremistischen Bestrebungen frühzeitig entgegenzutreten – unabhängig davon, von welcher Partei sie ausgehen. Auch die Behauptung, Adolf Hitler und der Nationalsozialismus seien politisch links gewesen, ist historisch irreführend. Die NSDAP bezeichnete sich zwar als „nationalsozialistisch“, vertrat jedoch eine rassistische, antisemitische, ultranationalistische und antikommunistische Ideologie, zerschlug die Arbeiterbewegung und verfolgte politische Gegner. Die historische Einordnung des Nationalsozialismus als rechtsextreme Ideologie ist wissenschaftlich fundiert. Wenn sich Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen verdichten, müssen diese rechtsstaatlich geprüft werden. Ein Parteiverbotsverfahren ist dabei ein legitimes Instrument, aber an hohe verfassungsrechtliche Voraussetzungen gebunden. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht, nicht die politische Konkurrenz. Eine Demokratie muss unterschiedliche Meinungen aushalten, darf aber ihre eigenen Grundlagen nicht schutzlos preisgeben. Wer rechtsextreme Ideologien fördert oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, muss sich einer konsequenten rechtlichen Prüfung stellen – auch dann, wenn die betreffende Partei in Parlamenten vertreten ist. Gerade Deutschlands Geschichte verpflichtet dazu, demokratische Freiheit, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit entschlossen zu verteidigen.
AfD-Bundestagsmitglied mit SA-Parole im Bundestag Wenn ein AfD-Bundestagsmitglied eine Parole verwendet, die mit der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) in Verbindung gebracht wird, ist das mehr als eine politische Provokation. Es wirft die Frage auf, wie ernst eine Partei die historische Verantwortung Deutschlands nimmt und welche politischen Überzeugungen sie in ihren Reihen duldet. Die wiederholte Verwendung von Parolen, Begriffen und Denkmustern aus der NS-Zeit durch einzelne AfD-Mitglieder in öffentlichen Reden und Parlamenten ist besorgniserregend. Entscheidend ist dabei nicht nur der einzelne Vorfall, sondern auch, wie die Partei damit umgeht: Distanziert sie sich glaubwürdig davon oder duldet und normalisiert sie entsprechende Äußerungen? Wo rechtsextreme Positionen verharmlost, demokratische Grundwerte angegriffen und menschenfeindliche Ideologien verbreitet werden, muss eine wehrhafte Demokratie konsequent reagieren. Angesichts der deutschen Geschichte ist besondere Wachsamkeit geboten. Die nationalsozialistische Herrschaft führte zu Diktatur, Krieg, systematischer Verfolgung und dem Holocaust. Daraus erwächst die Verpflichtung, demokratiefeindlichen und extremistischen Bestrebungen frühzeitig entgegenzutreten – unabhängig davon, von welcher Partei sie ausgehen. Auch die Behauptung, Adolf Hitler und der Nationalsozialismus seien politisch links gewesen, ist historisch irreführend. Die NSDAP bezeichnete sich zwar als „nationalsozialistisch“, vertrat jedoch eine rassistische, antisemitische, ultranationalistische und antikommunistische Ideologie, zerschlug die Arbeiterbewegung und verfolgte politische Gegner. Die historische Einordnung des Nationalsozialismus als rechtsextreme Ideologie ist wissenschaftlich fundiert. Wenn sich Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen verdichten, müssen diese rechtsstaatlich geprüft werden. Ein Parteiverbotsverfahren ist dabei ein legitimes Instrument, aber an hohe verfassungsrechtliche Voraussetzungen gebunden. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht, nicht die politische Konkurrenz. Eine Demokratie muss unterschiedliche Meinungen aushalten, darf aber ihre eigenen Grundlagen nicht schutzlos preisgeben. Wer rechtsextreme Ideologien fördert oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, muss sich einer konsequenten rechtlichen Prüfung stellen – auch dann, wenn die betreffende Partei in Parlamenten vertreten ist. Gerade Deutschlands Geschichte verpflichtet dazu, demokratische Freiheit, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit entschlossen zu verteidigen.

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