Naja, für die Staatsanwaltschaft ist allerdings die Schwelle, ab der sie eine Revision einlegt, auch eine ganz andere. „Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aussichtsreich ist.“ Für Angeklagte gilt eher, einfach mal probieren.
2026-07-28 15:40:36
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AntiX1312 :
was erwartest du ? sind alle ein Verein 😂😂😂
2026-07-28 14:31:39
3
Günter :
Nun ja ist alles ein Club eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
2026-07-28 15:54:56
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Orhan1992 :
Also mal sachlich gelegt🙈 die Staatsanwaltschaft legt ja auch generell weniger Revisionen ein wie ein Strafverteidiger, ein Strafverteidiger. Legt auch einfach mal so eine Revision ein, um Zeit zu schinden für den Angeklagten.🙈 und so entsteht auch automatisch der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft sage ich mal bevorzugt wird. Dies ist natürlich nicht der Fall der Bundesgerichtshof prüft nach den selben Maßstäben wie bei einer Revision von einem Strafverteidiger. Und die Staatsanwaltschaft legt meistens dann Revision ein, wenn sie schon einen Rechtsfehler erkannt hat. Wenn wir alle Revisionen deutschlandweit, zusammenziehen, sind wir mal ehrlich ein normaler Rechtsanwalt kann keine Revision, der rotzt das hin wird abgelehnt und gut ist.😂 Aber das zählt halt auch in die Statistik rein.
2026-07-28 19:05:48
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Josef Huber :
das sagt alles😁😁😁😁
2026-07-28 15:21:09
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