@thomasgeorgi6: Viele Handwerker glauben, dass ohne Unterschrift kein Vertrag zustande kommt. Das stimmt so nicht. Entscheidend ist, ob Angebot und Annahme vorliegen und ob du das später beweisen kannst. In diesem Video erkläre ich die Rechtslage verständlich und praxisnah. ⸻ #Handwerker #Werkvertrag #Baurecht #BGB

Thomas Georgi
Thomas Georgi
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Friday 07 August 2026 03:12:07 GMT
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Comments

andrej_rudel
Maurermeister Andrej Rudel :
Hallo Herr Georgi, was ist dann mit Wiederufsbelerung?lg
2026-08-07 04:11:45
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tinajachmann
Tina Jachmann-Fritz :
Unsere Angebote haben ein Unterschriftsfeld, uns reicht auch eine kurze Mitteilung per Mail.
2026-08-07 04:36:22
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user6183650062886
Michi :
Ich wurde auch bedrängt, habe mich bedankt per Mail, für den Auftrag, habe auf eine Auftragsbestätigung gebeten, alles per Mail!! Und dennoch wurden mir 16.000 .-€ abgezogen. Der Richter meinte, dass ich das Angebot hätte gleich schicken müssen und nicht 15 Tagen später, oder hätte in der Mail die Stundenlöhne reinschreiben sollen. Die haben mich so bedrängt, dass wir sofort anfangen, dass ich erst nach gut einer Woche das Angebot habe erstellen können, denn uns wurde nicht mitgeteilt, was die Berechnungsgrundlage ist für die Heizungsrohre, alles nur mündlich abgelaufen. Gottseidank haben wir das selber berechnet und haben 35 Rohre montiert, 28 hatten die uns vorgeschlagen, das wäre in die Hose gegangen. Nur noch unterschreiben lassen, AGB und die Wiederufsbelehrung und Auftrag unterschreiben lass. Punkt.
2026-08-07 06:00:48
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patricklist1985
Nicht noch ein Elektriker hier :
Das Widerrufsrecht ist eigentlich im Handwerk beschissen.
2026-08-07 07:20:09
2
pino200380
Pino :
Ich sag dem Kunde er soll mir per Mail ein Zweizeiler schreiben.
2026-08-07 05:41:30
2
andipotem
Andi :
Ich nehme 50% Anzahlung, ist das nicht automatisch eine Zustimmung?
2026-08-07 10:28:16
0
sims32940
Simon :
lexware kann ich nur empfehlen
2026-08-07 04:43:07
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immoprofi_ergn
Immoprofi_Ergün :
Von 100 Kunden sind 95, ehrlich, die 3-5 sehr schlauen Kunden verweigert. Eventuell die Zahlung, daher muss man mit allen 100 streng sein
2026-08-07 04:40:54
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fliesen_riedel
SilentTiler :
Deswegen immer widerrufsbelehrung unterschreiben lassen und erst dann anfangen oder zusätzlich Außerkraftsetzung der widerrufsbelehrung hinzufügen um gleich anfangen zu können. Sonst macht dich der Kunde link.
2026-08-07 04:19:30
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nocry65
nocry65 :
und wie ist es mit dem widerruf bzw. der fehlenden nicht unterschriebenen Widerrufserklärung?
2026-08-07 08:41:23
0
pauligehtbierholen
Pauligehtbierholen :
erstens habe ich als Handwerker die Nachweispflicht..... daran scheitert es schon zu 99% zweitens gilt hier das Widerufsrecht des Bestellers..... zumindestens sollte ich mir das schriftlich bestätigen lassen, da der Vertrag außerhalb den Geschäftsräumen geschlossen wurde..... wenn nicht.... kann der Kunde den Werkvertrag innerhalb einem Jahr und zwei Wochen widerrufen....
2026-08-07 12:45:49
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