nicht hingehen. Nur wenn die Staatsanwaltschaft einlädt.
2026-08-11 07:20:45
15
oliverneukum339 :
Nicht ohne Anwalt hingehen. Auf keinen Fall.
2026-08-11 08:38:19
14
Fanta :
nie hingehen, Anwalt einschalten. 😳
2026-08-11 02:06:52
14
علاوي :
Aber warum? Du hast doch handfeste Beweise dafür, dass du im RECHT bist!? Möchte das Gericht etwa, dass du verlierst, und bevorzugt es deine ehemalige Schule? Ich verstehe das deutsche Rechtssystem echt nicht ... Es sollte doch rein theoretisch, nein, eigentlich ganz selbstverständlich so sein, dass alle Menschen vor Gericht gleich behandelt werden, oder?
2026-08-11 01:00:21
27
goldi :
Du musst nicht zur Vorladung
2026-08-11 08:17:21
13
user4973485281240 :
So wie alle sagen: nicht hingehen. ABER WICHTIG: sag bei der Polizei Bescheid, dass du den Termin nicht wahrnehmen wirst. Sonst kann dir das nicht-erscheinen negativ ausgelegt werden
2026-08-11 06:31:15
7
albxrt :
Also was Strafrecht angeht bin ich jetzt kein Experte aber nach nem kurzen lesen von § 201 StGB kann ich mir nur denken, dass der Schulleiter die Anzeige komplett ohne Anwalt erstattet hat oder es sich um eine falsche Anzeige handelt, die soweit ich weiß selbst strafbar ist. Es müsste die Aufnahme eines nichtöffentlichen Wortes vorliegen und ich würde sagen ein Schulleiter (Beamter), der eine Abschlussrede für einen Jahrgang so wie zahlreiche Verwandte von diesen hält hat nicht das Recht sich darauf zu berufen, es sei nicht öffentlich gewesen
2026-08-11 09:34:15
4
16332 :
Hat er die Rede nicht öffentlich gehalten? Wie willst du dann eine Verletzlichkeit der Vertraulichkeit begangen haben? Das ist absolut lächerlich. Zumal der Direktor das in der Öffentlichkeit gezogen hat.
2026-08-11 05:30:54
12
YoutubeBeef :
Geh auf keinen Fall zur Polizei. Die Staatsanwaltschaft stellt meistens sowieso ein
2026-08-11 01:17:32
107
T0kener :
Wenn die Leute checken würden das er das alles nur macht um hier mehr Focus zu bekommen 🙄
2026-08-11 09:45:23
1
Prada :
Wünsche dir viel Glück
2026-08-11 00:58:47
14
DAVID :
Niemals hingehen!!!!
2026-08-11 01:25:25
20
Nakam :
Nicht hingehen!!!!!!!!
2026-08-11 09:15:02
2
din.daysk :
Hatte nh Vorladung wegen schwerer kv, unter alk, geh nicht hin , wird eh fallen gelassen
2026-08-11 03:19:32
10
maddin :
Tja die machen das halt jetzt rechtlich.
2026-08-11 10:21:23
0
teho82 :
1
2026-08-11 00:56:54
1
user25542068232081 :
Vorladung von der Polizei? kannst du wegwerfen. Etwas anderes ist es wenn es von der Staatsanwaltschaft kommt
2026-08-11 09:23:03
1
hummel :
Super Brief
2026-08-11 03:53:47
0
Umar 🌖 :
2026-08-11 00:58:29
1
wohl eher nicht :
das zauberwort ist: gebeten. man sollte nie zur Polizei gehen und dort eine Aussage machen. bei der Polizei gilt der gleiche Grundsatz wie bei Handwerkern: nur mit ihnen reden wenn man sie gerufen hat. sonst wird's teuer.
2026-08-11 05:57:19
2
Quinny1965 :
Nein, bitte keine Updates.
2026-08-11 09:18:08
0
leo :
Geh nicht hin !!
2026-08-11 08:24:11
0
babo_lpZ :
ohh noooooo
2026-08-11 00:58:10
0
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