@.susu5922:

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🏡 Haus verkauft, Gewinn gemacht, und die Gemeinde will ihren Anteil: die Grundstückgewinnsteuer. Kaufst du wieder ein Eigenheim, kannst du sie aufschieben. 🧮 Rechenbeispiel Zürich, CHF 300'000 Gewinn, 15 volle Jahre Besitz: 🔹 Steuer nach Tarif (§ 225 StG): CHF 109'400 🔹 Ermässigung nach 15 Jahren: minus 35 Prozent 🔹 Grundstückgewinnsteuer: CHF 71'110, erhoben von der Gemeinde ⚖️ Wörtlich im Steuerharmonisierungsgesetz, Art. 12 Abs. 3 lit. e: Die Besteuerung wird aufgeschoben bei «Veräusserung einer dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Wohnliegenschaft (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung), soweit der dabei erzielte Erlös innert angemessener Frist zum Erwerb oder zum Bau einer gleichgenutzten Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet wird.» ✅ So gehst du vor: 1️⃣ Ersatz kaufen oder bauen: selbst bewohnt, in der Schweiz, auch in einem anderen Kanton 2️⃣ Frist beachten: in etwa der Hälfte der Kantone zwei Jahre, sonst je nach Kanton 1 bis 5 Jahre 3️⃣ Aufschub in der Grundstückgewinnsteuer-Erklärung beantragen, bevor die Steuer rechtskräftig ist (Formular der Stadt Zürich: Seite 3, Abschnitt B.2). Kaufst du erst später: in Zürich Revision innert 90 Tagen nach dem Kauf 💡 Die Hypothek auf dem neuen Haus spielt keine Rolle: In Zürich zählen die Anlagekosten des Ersatzobjekts, nicht ob du den Erlös bar hineinsteckst. 🤝 Der Haken: Ganz aufgeschoben wird nur, wenn der Ersatz mindestens so viel kostet wie der Verkaufserlös, sonst wird die Differenz besteuert. Ferien- und Zweitwohnungen zählen nicht. Aufgeschoben ist nicht erlassen: Verkaufst du später ohne Ersatz, wird der alte Gewinn mitbesteuert, nach einem Kantonswechsel nach dem Tarif des neuen Kantons. 📚 Quellen: StHG Art. 12 (fedlex.admin.ch), StG ZH § 225, Rundschreiben der Finanzdirektion ZH, ESTV, Blick vom 13.01.2024 ⚠️ Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. 📲 Schick das jemandem, der ein Eigenheim hat. #schwiiz #schwiizerdütsch #eigenheim #immobilien #steuern
🏡 Haus verkauft, Gewinn gemacht, und die Gemeinde will ihren Anteil: die Grundstückgewinnsteuer. Kaufst du wieder ein Eigenheim, kannst du sie aufschieben. 🧮 Rechenbeispiel Zürich, CHF 300'000 Gewinn, 15 volle Jahre Besitz: 🔹 Steuer nach Tarif (§ 225 StG): CHF 109'400 🔹 Ermässigung nach 15 Jahren: minus 35 Prozent 🔹 Grundstückgewinnsteuer: CHF 71'110, erhoben von der Gemeinde ⚖️ Wörtlich im Steuerharmonisierungsgesetz, Art. 12 Abs. 3 lit. e: Die Besteuerung wird aufgeschoben bei «Veräusserung einer dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Wohnliegenschaft (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung), soweit der dabei erzielte Erlös innert angemessener Frist zum Erwerb oder zum Bau einer gleichgenutzten Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet wird.» ✅ So gehst du vor: 1️⃣ Ersatz kaufen oder bauen: selbst bewohnt, in der Schweiz, auch in einem anderen Kanton 2️⃣ Frist beachten: in etwa der Hälfte der Kantone zwei Jahre, sonst je nach Kanton 1 bis 5 Jahre 3️⃣ Aufschub in der Grundstückgewinnsteuer-Erklärung beantragen, bevor die Steuer rechtskräftig ist (Formular der Stadt Zürich: Seite 3, Abschnitt B.2). Kaufst du erst später: in Zürich Revision innert 90 Tagen nach dem Kauf 💡 Die Hypothek auf dem neuen Haus spielt keine Rolle: In Zürich zählen die Anlagekosten des Ersatzobjekts, nicht ob du den Erlös bar hineinsteckst. 🤝 Der Haken: Ganz aufgeschoben wird nur, wenn der Ersatz mindestens so viel kostet wie der Verkaufserlös, sonst wird die Differenz besteuert. Ferien- und Zweitwohnungen zählen nicht. Aufgeschoben ist nicht erlassen: Verkaufst du später ohne Ersatz, wird der alte Gewinn mitbesteuert, nach einem Kantonswechsel nach dem Tarif des neuen Kantons. 📚 Quellen: StHG Art. 12 (fedlex.admin.ch), StG ZH § 225, Rundschreiben der Finanzdirektion ZH, ESTV, Blick vom 13.01.2024 ⚠️ Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. 📲 Schick das jemandem, der ein Eigenheim hat. #schwiiz #schwiizerdütsch #eigenheim #immobilien #steuern

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