@immo.dane: Dazu sind Makler gesetzlich verpflichtet 🧐 Viele Käufer denken, sie müssen die volle Provision allein tragen – dabei sagt das Gesetz seit 2020 klar: Die Kosten werden fair geteilt. Was sagt das Gesetz? (§ 656d BGB) Beauftragt der Verkäufer den Makler und wird die Provision auf dich als Käufer umgelegt, darf dein Anteil maximal 50 % betragen. Eine höhere Belastung ist unwirksam. Gilt für: Eigentumswohnungen & Einfamilienhäuser, wenn du als Privatperson kaufst. Gilt nicht automatisch für: Gewerbeimmobilien oder Mehrfamilienhäuser. Wichtig: Der Maklervertrag muss schriftlich (auch per Mail oder SMS) bestätigt sein – mündlich reicht nicht mehr. Wie war das bei eurem letzten Kauf? Wurde die Provision fair geteilt? Schreibt's in die Kommentare! ⬇️ Folgt @immo.dane für mehr. #immobilien #hauskauf #maklerprovision #immobilienkauf #immodane
Da wirft aber jemand was durcheinander. Beim 656d hat der Käufer keinen Vertrag mit dem Makler. Dass beim 656d nicht mehr als 50% abgewälzt werden darf ist allerdings richtig. Einen Vertrag mit dem Makler , welcher der Textform bedarf ist der 656c.
2026-08-13 21:20:55
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