@westfale91: 🗳️ Wer entscheidet eigentlich? „Während wir uns an politischen Schlagzeilen und gegenseitigen Schuldzuweisungen abarbeiten, lohnt sich manchmal ein Blick hinter die Kulissen: Wer nimmt Einfluss? Wer sitzt mit am Tisch? Und welche Interessen werden tatsächlich gehört? Vielleicht ist die wichtigste Frage nicht, wer am lautesten spricht – sondern wer Einfluss auf Entscheidungen nimmt.“ 👀 #Demokratie #Transparenz #Politik #Lobbyismus #Satire

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Thursday 13 August 2026 19:44:46 GMT
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Comments

boddyblue1
boddyblue1 :
es gibt aber wenigstens eine Alternative die erst noch beweisen muss in sie dazu gehört oder nicht. bei den anderen ist es schon klar.
2026-08-13 22:04:22
1
brbel2567
Bärbel25 :
Genau so ist es. Wer wählt gibt seine Stimme in eine Urne und begräbt sie somit. Der Wähler wird alle 4 Jahre benötigt, damit die Parteien dann einen Freifahrtschein bekommen und machen dann was sie wollen.😡😡😡😡
2026-08-19 08:12:36
2
marco.volken
Marco Volken :
Herr WOLFF SEHR INTERESSANT
2026-08-14 06:56:25
2
markhekman787
mark787 :
Nur scheuwspieler
2026-08-14 22:02:53
1
user2732856611307
user2732856611307 :
👍👍👍🥰🥰🥰
2026-08-13 23:07:23
2
fpregi
fPregi :
🥰🥰🥰
2026-08-15 23:11:45
1
jagonorsk
Jagonorsk :
Macht über Sklaven übt der aus, dem sie gegeben wurde. Wahre Macht existiert auch.
2026-08-17 01:56:05
1
andregsmicu
Andrea :
💯 Ich werde nicht müde darauf hinzuweisen: Wahlen ändern nichts!!! Die Vielfalt der Part-eien dient nur dazu, dass die Menschen sich spalten lassen. Alles eine große Show. Sie dienen alle denselben großen Vermögensverwaltern und Konzernen ( Black Rock, Vanguard, Goldman Sachs etc) Das gesamte Parteiensystem, mitsamt ALLER Part-eien, ist das Problem! Was wir erkennen müssen ist, dass sie nur die Macht haben, die wir ihnen geben! Lest bitte den Artikel 129 im Strafgesetzbuch, dann wisst ihr, mit wem ihr es zu tun habt! Das gilt übrigens für ALLE Part-eien und Politiker. Augenmerk auf Punkt 3.1 !!! Strafgesetzbuch (StGB) § 129 Bildung krimineller Vereinigungen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt. (2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses. (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, …
2026-08-26 05:10:09
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