@life.besser.leben: bei Pflegegrad 2: 1. Pflegegeld: 347 € monatlich, wenn die häusliche Pflege selbst organisiert wird, zum Beispiel durch Angehörige. 2. Pflegesachleistungen: bis zu 796 € monatlich für Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienstes. Pflegegeld und Sachleistungen können als Kombinationsleistung genutzt werden. Dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. 3. Entlastungsbetrag: bis zu 131 € monatlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Das Geld wird nicht frei ausgezahlt. Rechnungen eines anerkannten Anbieters müssen eingereicht oder direkt abgerechnet werden. 4. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 €. Dieses eine Budget kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden. Es sind also nicht 3.539 € für jede Leistung. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige gelten außerdem besondere Höchstgrenzen. 5. Tages- oder Nachtpflege: bis zu 721 € monatlich. Diese Leistung kann zusätzlich zum Pflegegeld oder zu ambulanten Pflegesachleistungen genutzt werden. 6. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich, zum Beispiel für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder saugende Bettschutzeinlagen. Dafür müssen die Voraussetzungen erfüllt sein.
Verhinderungspflege dürft ihr auch privat nutzen und braucht dafür weder einen Pflegedienst noch einen anderen Dienst
2026-08-17 17:06:04
2
Dog78 :
ich kann kaum laufen und mir wurde nicht mal pflegegrad 1 zugesagt ...
2026-08-15 15:09:30
14
Pfandflaschenpirat :
Nutzen viele aus
2026-08-16 00:05:58
11
Dori63 :
Da müssen mal mehr Kontrolle gemacht werden ich kenne soo viele die es wirklich gar nicht brauchen , 😬 das ist wirklich so , und die Menschen im Alter haben , keine Hilfe das ist nicht richtig 😬
2026-08-15 06:59:20
16
swantje :
Bei pfege wird man sowieso nicht richtig aufgeklärt
2026-08-18 15:21:44
4
cecilialina46 :
Wie beantrage ich diesen Betrag?
2026-08-19 09:52:56
1
Gabriela Pforte :
hat man uns alles verweigert
2026-08-15 12:05:58
1
Ralf :
ich verstehe sws nicht, warum die Pflegepersonal aus der Familie keinen Aufwand bekommt, wegen der Pflege der gepflegten Person. Denn die 347€ sind für die pflegebetroffenen Person.
2026-08-15 09:43:02
8
Carsten Blug :
Wenn sie schon hier ein runder leihen, dann müssen Sie auch sagen, dass es ab 2027 diese beide Beträge nicht mehr gibt. Sie wurden gestrichen. Danke, Herr Merz.
2026-08-17 21:41:49
2
Thunder :
Das ist Betrug!!!!
2026-08-15 02:29:49
4
Sophie Celina Wolf :
Bekommt man das ausgezahlt oder behält das die Krankenkasse ein?
2026-08-16 20:24:06
1
Juergen :
was heist pflegedtufe 4
2026-08-17 13:50:51
1
Luca :
Verhinderungspflege bekommt das nur der Pflegedienst?
2026-08-17 11:50:44
0
Erna0815 :
Und die Pflegedienste machen das gerne einfach so, ohne die Pflegepersonen zu informieren und dann stehen die da, wenn die in den Urlaub fahren wollen, dass kein Budget mehr für die VHP da ist. Die Pflegedienste treiben oftmals ganz schön viel Schindluder!
2026-08-18 17:11:01
0
🐾🅜🅐🅝🅤-🅚🅐🐾 :
Der Entlastungsbetrag steht bisher auch jeden ab Pflegegrad 1 zu und nicht ab 2. Noch ist das neue Gesetz nicht raus, müssten sie aber wissen als Pflegedienst 🤔🤔
2026-08-18 11:46:35
1
Arzu :
Ich hab krebs und hab nichtmal pflegegrad 1 bekommen 🙄🙄 obwohl ich im alltag vieles nicht mehr schaffe wie früher und viele sachen vermeide...
2026-08-18 19:26:42
1
Blacky :
Wo beantragt man denn das ???
2026-08-14 18:30:23
1
Marie :
Der Betreuungsdienst bekommt sooo viel Geld und schöpft es nicht immer aus .
2026-08-15 22:53:16
9
Aue Andrea W :
Also bekommt man es nur wenn man eine eingetragene pflege Person hat.
Ich hab stupfe 2
nur leider will keiner aus der Verwandtschaft die Pflegepersonal sein .
So kan ich manche Gelder nicht beanspruchen
Obwohl ich es pflege mäßig gebrauchen könnte
2026-08-15 13:46:20
1
duiduiangie :
Kenn ich, der Betreuungsdienst kassiert zwischen 40-60€ Std Lohn für Haushaltshilfe ab und die betreuungsassisten bekommen ihren mageren Mindestlohn, dann wird schon direkt die Verh und Kurzeitpf. Geld im Januar mit abgerechnet weil der 131€ Entlastungsbetrag ja nicht reicht und es kann nur einer drauf abgreifen und wenn Pflegende Angehörige Mitte des Jahres wirklich mal ins Krankenhaus müssen und der zupflegende muss in die Kurzzeitpflege dann reicht das Geld nicht mehr, es wird so viel Blödsinn mit dem Geld gemacht, deshalb wundert mich nicht das die Kassen vieles streichen wollen.
2026-08-16 08:48:17
0
Alex Treusch :
wird nicht ausbezahlt nur gegen Vorlage
2026-08-15 10:41:01
1
Lana 🍀 :
Was genau bedeutet das?
2026-08-23 14:56:06
1
Pokalsieger :
Welches Studium muss man absolviert haben und wie viel Jahre Führungserfahrung muss man haben, um im medizinischen Diensteinteilungen der Pflegegrade machen zu können?
2026-08-17 18:52:49
0
samy2 :
Muss aber ein Betroffener ins Krankenhaus und danach zur KZP , wäre es besser das Budget noch zu haben.
2026-08-15 17:56:30
2
Deutschland 78 :
Auf für Physiologische Erkrankung
2026-08-19 21:27:50
1
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