Ohne das blaue Blinklicht lässt sich das Horn garnicht einschalten !
2026-08-16 09:21:20
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Daniel_Do231 :
Irgendwie macht die Einleitung keinen Sinn. Das Einsatzhorn darf ohne eingeschaltet Blaulicht nicht einschaltbar sein.
2026-08-16 07:14:52
2
derObernbecker :
Als RettSan solltest du wissen das das Einsatzhorn nur in Verbindung mit dem Blaulicht funktioniert
2026-08-19 18:08:29
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user139812 :
… bitte im Voraus informieren
2026-08-16 09:21:57
0
Name_hab_ich :
Ich glaube das ist so nicht ganz richtig. Der 35 StVO erlaubt mir gegen geltende Regeln zu verstoßen. Der 38 fordert ANDERE auf, mir sofort freie Bahn zu schaffen. Wenn niemand da ist, brauche ich auch niemanden Auffordern. Ganz einfach. Und wie ich das Horn innerorts nutze um rechtzeitig an Kreuzungen etc. auf mich aufmerksam zu machen obliegt im Ermessen des Fahrers. Zum 35 und 38 gibt es keinerlei Richtlinien, wie oft die Tonfolge laufen muss oder oder oder. Etwaige gerichtliche Entscheidungen sind IMMER Einzelfallentscheidungen und dagegen würde ich notfalls auch bis zum BGH Revision einlegen.
2026-08-16 10:59:30
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