Leon :
Erstens: Verkauft ein Ehepartner dem anderen direkt eine Immobilie, fällt sowieso keine Grunderwerbsteuer an. Das steht in Paragraf 3 Nummer 4 Grunderwerbsteuergesetz. Die GbR löst hier also ein Problem, das es gar nicht gibt.
Zweitens, und das ist der eigentliche Denkfehler: Der Gesetzgeber hat genau diesen Trick längst geschlossen. Wenn innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 Prozent der Anteile an einer Gesellschaft den Besitzer wechseln, behandelt das Finanzamt das so, als wäre die Immobilie selbst verkauft worden. Es fällt also Grunderwerbsteuer an, obwohl formal nur Anteile bewegt wurden. 99 Prozent liegen klar darüber. Wenn Heidi dann auf 100 Prozent geht, löst sich die GbR auf und das Grundstück geht auf sie über. Auch das ist ein steuerbarer Vorgang.
Drittens: "Kein Notar" stimmt seit der Reform des Personengesellschaftsrechts nicht mehr. Eine GbR, die im Grundbuch stehen soll, muss im Gesellschaftsregister eingetragen sein, und jede Änderung im Gesellschafterbestand muss dort angemeldet werden, in öffentlich beglaubigter Form. Der Kaffeetisch fällt also aus.
Die neue Abschreibung funktioniert tatsächlich, aber nur auf den Gebäudeanteil, nicht auf den Grund und Boden. Und beim direkten Verkauf zwischen Ehegatten funktioniert sie genauso. Dass "das Eigenkapital wieder frei wird", ist ebenfalls schief formuliert. Heidi muss den Kaufpreis real bezahlen, in aller Regel über ein neues Bankdarlehen. Es entsteht kein freies Geld, sondern neue Schulden, deren Zinsen dann absetzbar sind. Wer das Ganze nicht zu fremdüblichen Bedingungen macht, riskiert außerdem, dass das Finanzamt die Konstruktion als Gestaltungsmissbrauch kippt.
2026-08-19 08:46:23