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Das Pronomen „minhu“ (مِنْهُ) in Sure 3:7 bezieht sich grammatikalisch zunächst auf „al-Kitāb“:
هُوَالّذِي أَنْزَلَعَلَيْكَالْكِتَابَمِنْهُآيَاتٌ مُحْكَمَاتٌ
Huwa lladhī anzala ʿalayka l-kitāba, minhu āyātun muḥkamātun …
„Er ist es, der auf dich al-Kitāb herabgesandt hat; davon/darin sind festgefügte Zeichen …“
Auch später heißt es:
فَيَتّبِعُونَمَا تَشَابَهَمِنْهُfa-yattabiʿūna mā tashābaha minhu
Wörtlich zunächst: „Sie folgen dem, was davon ähnlich/gleichartig geworden ist.“
Das „minhu“ verweist also wiederum auf das zuvor genannte al-Kitāb. Genau deshalb halte ich es für problematisch, mutashābih vorschnell einfach mit „unklare Qurʾānverse“ gleichzusetzen.
Denn dann stellt sich für mich eine grundlegende Frage: Allah fordert an anderen Stellen dazu auf, dem zu folgen, was von Ihm herabgesandt wurde – etwa in 7:3:
Ittabiʿū mā unzila ilaykum min rabbikum
„Folgt dem, was zu euch von eurem Herrn herabgesandt wurde.“
Wenn 3:7 gleichzeitig bedeuten würde, dass bereits das Folgen bestimmter offenbarter Verse an sich das Kennzeichen derjenigen sei, „in deren Herzen Abweichung ist“, entstünde zumindest eine erhebliche Spannung.
Vielleicht liegt das Problem daher nicht darin, dass sie Offenbarung folgen, sondern was sie aus dem mutashābih herausgreifen und mit welcher Absicht sie es verfolgen: 3:7 nennt ausdrücklich „im Trachten nach Fitna und im Trachten nach seinem Taʾwīl“.
Gerade deshalb denke ich, dass wir die Begriffe muḥkam, mutashābih, tashābaha und taʾwīl zunächst aus dem Qurʾān selbst heraus untersuchen sollten, bevor wir mutashābihāt einfach mit „unklaren oder mehrdeutigen Versen“ übersetzen.
2026-08-17 23:14:04