@immoshayan: Kaution auf dem eigenen Konto? Dann bist du gerade angreifbar. § 551 BGB verpflichtet dich, die Kaution getrennt von deinem Vermögen insolvenzfest anzulegen. Machst du das nicht, darf der Mieter im Extremfall die Miete zurückbehalten — und die Zinsen stehen ihm ohnehin zu. Die Lösung dauert zehn Minuten: ein separates Kautionskonto pro Mietverhältnis. Danach gibt es beim Auszug keine Diskussion mehr. Kommentiere VERMIETER 👇 und ich schicke dir kostenlos eine Übersicht mit allen Nebenkosten, die du tatsächlich umlegen darfst. . . . #vermieter #mietrecht #mietkaution #immobilien #kapitalanlage