@iovoelkerrecht: Zwei Schreiben. Gleicher Tag. Gleiche Sachbearbeiterin. Im ersten Schreiben heißt es: Das Melderegister hat bei der Staatsangehörigkeit keine konstitutive oder feststellende Wirkung. Im zweiten Schreiben heißt es plötzlich: Zur Feststellung der Staatsangehörigkeit werden genau diese Meldedaten herangezogen. Und dann wird § 5 Abs. 2 Nr. 10 PAuswG als zentrale Grundlage genannt. Dort steht aber lediglich, dass auf dem Personalausweis die Angabe „Staatsangehörigkeit“ enthalten sein muss. Die Fragen bleiben deshalb bestehen: Wer hat die deutsche Staatsangehörigkeit tatsächlich festgestellt? Auf welcher Grundlage? Und wo befinden sich die erforderlichen Nachweise? Eine Angabe wird nicht dadurch bewiesen, dass sie aus einem Register übernommen wird, dem die Behörde selbst keine feststellende Wirkung zuschreibt. #Staatsangehörigkeit #Personalausweis #Behördenlogik #Melderegister #Rechtsstaat
Ich habe zum Thema Melderegister und Deutsch einen netten Schwank. Inspiriert durch ihre Film Beiträge. Bei Interesse, Kontaktdaten angeben. [email protected]
2026-08-20 07:21:30
0
fähnrich07 :
zu lange zugehört
2026-08-20 01:29:15
0
LoGC RonnyEbing KTR-Management :
Völlig richtig.
2026-08-20 00:52:01
0
großer Onkel :
typisch deutsch
2026-08-20 06:47:51
1
To see more videos from user @iovoelkerrecht, please go to the Tikwm
homepage.