@ballfieber1: Deine Krankenkasse weiß, dass sie dir Geld schuldet. Sie schreibt dich nicht an. #Geld #Tipps #LifeHack #Rechtstipps #Schwarzfahren

RechteFuchs
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Friday 21 August 2026 07:05:09 GMT
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Comments

soulmann01
soulmann01 :
die Paragraphen sind nicht korrekt dargestellt, beim §242 SGB V handelt es sich um eine Zusatzversicherung .. Der entscheidende Paragraph ist § 53 Abs. 2 SGB V, nicht § 242. Dort steht tatsächlich, dass eine Krankenkasse für Mitglieder, die länger als drei Monate versichert waren, eine Prämienzahlung vorsehen kann, wenn das Mitglied und seine familienversicherten Angehörigen im Kalenderjahr keine Leistungen zulasten der Krankenkasse in Anspruch genommen haben. Die Prämie darf dabei höchstens 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten Beiträge betragen. sorry aber das Video ist 😂 nicht korrekt
2026-08-21 09:41:56
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enricoranft
Enrico Ranft :
Wieviele Jahre rückwärts möglich?
2026-08-21 07:31:52
2
theroundone2024
TheRoundOne2024 :
Wer überweist selbst seinen Krankenkassenbeitrag???
2026-08-21 09:14:51
4
bunnykiel1974
Bunny :
Funktioniert nur, wenn man den Tarif gebucht hat. Wenn man sich zb ein Rezept holt oder eine Krankmeldung, ist das hinfällig 😳 Totale Verarsche!!!
2026-08-21 09:03:06
2
3.5.melia.h
3_57.merliah.1 :
ne also ich war oft beim Arzt 😂
2026-08-21 09:40:39
0
brada_030_bln
𝔹𝕣𝕒𝕕𝕒_𝔹𝕃ℕ :
Info geht nur wenn man kein einziges Mal beim Arzt war wegen Krankschreibung oder etc was nur zählt ist Vorsorgeuntersuchung
2026-08-21 08:03:17
0
binhier666
binhier666 :
AOK macht es nur wenn man eine Versicherung Plus hat , totale verarsche ,habe persönlich nachgefragt und mir wurde sofort ein Vertrag Plus vorgelegt , habe nur gesagt das es abzocke ist und bin gegangen
2026-08-21 10:59:55
0
oriamilk
BM :
Kann das auch ein selbstständiger, der freiwillig verpflichtend in der gesetzlichen drin ist?
2026-08-21 08:55:09
0
speedgonzales.maus
speedgonzales.maus :
Ja und was macht man wenn sie es nun in 2 Raten zahlen möchte und das auch ankündigt. Eine Hälfte von 2025 dieses Jahr September und die zweite im Verzug 2027
2026-08-21 07:32:49
0
steffi.amiro
Steffi & Amiro :
Ist das nie wenn man garnicht beim Arzt war? Oder auch nur wenig
2026-08-21 07:45:55
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maikkhn
Mik :
Blödsinn
2026-08-21 11:21:57
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dasmayooffiziell
DasMayoOffiziell :
§ 242 SGB V regelt ausschließlich den Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen und enthält keine Grundlage für Beitragsrückerstattungen. Eine Beitragsrückerstattung für leistungsfreies Verhalten gibt es nur im Rahmen von Wahltarifen nach § 53 SGB V oder Bonusprogrammen. Für Nachberechnungen freiwillig Versicherter gilt § 240 SGB V.
2026-08-21 09:30:10
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kaibartl0
Kai :
dafür dass andere Scheiße bauen und das arme Volk der für bluten muss und die Krankenkassen dann noch extra erhöhen tut mir leid wofür haben wir überhaupt eine Krankenkasse dann brauchen wir das an da kann ich auch aus alles selber zahlen das ist nur weil wir den Bürger abziehen will
2026-08-21 10:21:02
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norbert.zwally
Norbert Zwally :
😁😁😁
2026-08-21 08:09:13
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