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Drohnen-Abschuss legal? Das steckt wirklich hinter dem Riesa-Urteil! 🚫🚁 Immer wieder kursiert das Gerücht, man dürfe Drohnen über dem eigenen Grundstück einfach abschießen. Das ist falsch! Das viel zitierte Urteil des Amtsgerichts Riesa (Az. 9 Cs 926 Js 3044/19) ist keine pauschale Freigabe, sondern eine absolute, stark von den Umständen geprägte Einzelfallentscheidung. In diesem konkreten Verfahren ging es nicht um den bloßen Überflug, sondern um die gezielte Abwehr einer gesetzeswidrigen Schikane und Spionage: Was war passiert? Eine mit einer Kamera ausgestattete Drohne schwebte in extrem geringer Höhe (5 bis 15 Meter) über einem privaten, durch eine Hecke komplett sichtgeschützten Garten. Sie verfolgte aktiv die Ehefrau auf dem Grundstück und verängstigte die dreijährige und siebenjährige Tochter so sehr, dass sie schreiend zum Vater liefen. Da der Pilot hinter einer Hecke versteckt und unsichtbar war, holte der Vater nach einem vergeblichen Warnruf sein erlaubnisfreies Luftgewehr und schoss das Gerät ab – Totalschaden von ca. 1.500 EUR. Das Urteil: Freispruch! Aber warum? Das Gericht bewertete die Zerstörung als gerechtfertigt durch Defensivnotstand (§ 228 BGB). Die Begründung: * Rechtswidriger Betrieb: Da der Überflug mit einer Kamera und ohne ausdrückliche Zustimmung stattfand, verstieß er gegen das gesetzliche Verbot (damals § 21b Abs. 1 Nr. 7 LuftVO). Der Eigentümer musste den Eingriff nicht dulden. * Schwere Verletzung der Privatsphäre: Der private Garten war ein besonders geschützter Rückzugsort. Das gezielte Nachfliegen verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht massiv und berührte den Straftatbestand des Ausspähens (§ 201a StGB). * Keine Alternative: Ein milderes, gleich wirksames Mittel zur Beendigung gab es nicht – der Pilot war unauffindbar und Flucht ins Haus hätte die laufende Rechtsverletzung nicht abgewendet. * Verhältnismäßigkeit: Der Schutz des privaten Rückzugsortes einer Familie wiegt in der Güterabwägung schwerer als der finanzielle Wert einer Drohne, von der die Gefahr selbst ausging. Fazit: Wer ohne eine solche extreme Notstandslage auf eine Drohne schießt, macht sich wegen Sachbeschädigung strafbar! #drohne #drone #fyp #drohnenpilot #legal
Drohnen-Abschuss legal? Das steckt wirklich hinter dem Riesa-Urteil! 🚫🚁 Immer wieder kursiert das Gerücht, man dürfe Drohnen über dem eigenen Grundstück einfach abschießen. Das ist falsch! Das viel zitierte Urteil des Amtsgerichts Riesa (Az. 9 Cs 926 Js 3044/19) ist keine pauschale Freigabe, sondern eine absolute, stark von den Umständen geprägte Einzelfallentscheidung. In diesem konkreten Verfahren ging es nicht um den bloßen Überflug, sondern um die gezielte Abwehr einer gesetzeswidrigen Schikane und Spionage: Was war passiert? Eine mit einer Kamera ausgestattete Drohne schwebte in extrem geringer Höhe (5 bis 15 Meter) über einem privaten, durch eine Hecke komplett sichtgeschützten Garten. Sie verfolgte aktiv die Ehefrau auf dem Grundstück und verängstigte die dreijährige und siebenjährige Tochter so sehr, dass sie schreiend zum Vater liefen. Da der Pilot hinter einer Hecke versteckt und unsichtbar war, holte der Vater nach einem vergeblichen Warnruf sein erlaubnisfreies Luftgewehr und schoss das Gerät ab – Totalschaden von ca. 1.500 EUR. Das Urteil: Freispruch! Aber warum? Das Gericht bewertete die Zerstörung als gerechtfertigt durch Defensivnotstand (§ 228 BGB). Die Begründung: * Rechtswidriger Betrieb: Da der Überflug mit einer Kamera und ohne ausdrückliche Zustimmung stattfand, verstieß er gegen das gesetzliche Verbot (damals § 21b Abs. 1 Nr. 7 LuftVO). Der Eigentümer musste den Eingriff nicht dulden. * Schwere Verletzung der Privatsphäre: Der private Garten war ein besonders geschützter Rückzugsort. Das gezielte Nachfliegen verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht massiv und berührte den Straftatbestand des Ausspähens (§ 201a StGB). * Keine Alternative: Ein milderes, gleich wirksames Mittel zur Beendigung gab es nicht – der Pilot war unauffindbar und Flucht ins Haus hätte die laufende Rechtsverletzung nicht abgewendet. * Verhältnismäßigkeit: Der Schutz des privaten Rückzugsortes einer Familie wiegt in der Güterabwägung schwerer als der finanzielle Wert einer Drohne, von der die Gefahr selbst ausging. Fazit: Wer ohne eine solche extreme Notstandslage auf eine Drohne schießt, macht sich wegen Sachbeschädigung strafbar! #drohne #drone #fyp #drohnenpilot #legal

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