@eytanhalfin: ⚖️ 9 Monate Räumungsklage – und währenddessen wohnt der Mieter weiter, ohne zu zahlen? Genau dafür gibt es einen Hebel, den viele Vermieter nicht kennen. Unter den Voraussetzungen des **§ 283a ZPO** kann eine Sicherungsanordnung beantragt werden. Damit kann das Gericht anordnen, dass während des laufenden Prozesses fällig werdende Beträge abgesichert werden. 💰 Kommt der Mieter einer solchen Anordnung nicht nach, kann unter bestimmten Voraussetzungen **§ 940a Abs. 3 ZPO** relevant werden. 🏠 In unserem Fall: 9 Monate Prozess. 9 Monate Absicherung. Nach dem Urteil wurde das hinterlegte Geld ausgezahlt. ✅ Die Zeit war seine stärkste Waffe – bis wir sie ihm genommen haben. Speichern, bevor du klagst. 📌 #immobilien #vermieter #mietrecht #räumungsklage #vermietung *Hinweis: Dieser Beitrag enthält KI-generierte bzw. KI-bearbeitete Inhalte.*
Außer in Berlin, da findet man immer eine Lücke zu Gunsten des Mieters
2026-08-24 17:18:30
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Fritz5876 :
👌👌👌Danke wenns stimmt
2026-08-24 15:23:21
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funny_joe1 :
wo nichts ist, kann nichts geholt werden, also alles Luft
2026-08-24 21:09:41
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sunnydays :
sehr guter Tip
2026-08-24 20:49:14
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Florian 🇽🇰 :
Oder Schloss tauschen
2026-08-24 18:41:37
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Toniii :
Respekt, du bist besser als jeder Anwalt!!! 💯
2026-08-24 20:35:43
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Mezopotamya :
Müssen sowas die Anwälte nicht automatisch machen ?? 😳
2026-08-24 18:06:26
0
Wolle :
👍👍👍....Super
2026-08-24 15:20:28
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Happy Ironhand :
Beim Vermieter reicht aber normaler Mietausfall allein nicht. Es müssen besondere konkrete Folgen drohen, z. B. Finanzierungsprobleme, Zahlungsunfähigkeit oder Zwangsverwertung. Der Vermieter muss also schon seine finanzielle Situation offenlegen
2026-08-24 19:54:11
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Ariano :
Der Räumungstitel gegen den Hauptmieter erfasst einen später auftauchenden Drittbesitzer nicht. Wird dessen Identität bekannt, kann der Vermieter nach § 940a Abs. 2 ZPO sehr schnell einen ergänzenden Räumungstitel gegen ihn erlangen. Bleibt seine Identität unbekannt, entsteht aber ein echtes vollstreckungsrechtliches Problem, weil ein Räumungstitel „gegen Unbekannt“ nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich nicht zulässig ist (Schmidt-Futterer/Streyl, 11. Aufl. 2013, ZPO § 940a).
2026-08-24 18:49:32
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Jörg. :
Die Frage ist, warum wurde gekündigt.
2026-08-24 15:36:12
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heykellerdentiksiniyorum :
Bei mir hat es vor einpaar Jahren 10 Minuten gedauert,dann lagen die Schlüssel in meinem Briefkasten. Davor hat er noch die Restmiete überwiesen.
2026-08-24 19:52:52
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Deniz :
Du bist King 💪💪💪
2026-08-24 17:42:13
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G. :
Top. 👍
2026-08-24 17:14:15
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Sinan :
Danke!
2026-08-24 17:08:54
1
Beauty :
💙💙💙
2026-08-24 15:21:45
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