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Joe🍍
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Tuesday 25 August 2026 18:17:03 GMT
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jerryrobertson42
Jerry Robertson :
Thoughts about a jeep grand Cherokee for a first mild build and do yall consider it a actual jeep
2026-09-03 01:23:58
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50shadesofashhh
Ash 🍒⚡️🖤 :
2026-08-26 01:00:00
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americancrawleroffroad
americancrawleroffroad :
⛰️🇺🇸
2026-08-25 18:41:07
0
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Antwort auf @user6531327545683  Dubai Stiftung klingt nach Vermögensschutz und niedrigen Steuern. Für Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland ist die Sache aber deutlich komplizierter. Eine Familienstiftung in den VAE kann zum Beispiel als DIFC Foundation in Dubai, ADGM Foundation in Abu Dhabi oder RAK ICC Foundation in Ras Al Khaimah gegründet werden. Steuerlich entscheidend ist aber nicht das Emirat, sondern das deutsche Steuerrecht. Nach § 15 AStG können die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung dem in Deutschland steuerpflichtigen Stifter oder Begünstigten zugerechnet werden. Das kann sogar gelten, wenn tatsächlich kein Geld ausgeschüttet wird. Der BFH hat mit Urteil vom 03.12.2024, IX R 32/22, entschieden, dass der Entlastungsbeweis grundsätzlich auch für Stiftungen in Drittstaaten möglich sein muss. Dafür muss das Stiftungsvermögen insbesondere rechtlich und tatsächlich der Verfügungsmacht des Stifters und der Begünstigten entzogen sein. Zusätzlich plant das BMF eine Neuregelung des § 15 AStG. Nach dem Diskussionsentwurf vom 18.11.2025 sollen unter anderem ausländische Stiftungen relevant sein, deren Einkünfte mit weniger als 15 Prozent besteuert werden. Das ist für die VAE besonders wichtig: Eine Family Foundation kann dort je nach Ausgestaltung mit 0 Prozent oder 9 Prozent Körperschaftsteuer belastet sein. Beide Werte liegen unter der geplanten 15 Prozent Grenze. Auch bei der Errichtung lauern erhebliche Steuerfolgen. Die Übertragung von Vermögen auf eine ausländische Familienstiftung kann Schenkungsteuer nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG auslösen. Bei einer VAE Stiftung gilt grundsätzlich Steuerklasse III mit nur 20.000 Euro Freibetrag und Steuersätzen von 30 bis 50 Prozent. Werden Anteile an einer GmbH übertragen, kann zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen. Der entscheidende Punkt lautet deshalb: Eine Dubai Stiftung ist kein einfacher Weg, um als in Deutschland lebender Unternehmer Steuern zu vermeiden. Sie kann aber bei internationalem Vermögen, Nachfolgeplanung, Vermögensschutz und Family Governance interessant sein. steuerberaten.de berät Unternehmer bei Familienstiftungen, internationalen Strukturen, Holding Gestaltungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Gerade bei Stiftungen in den VAE ist eine saubere deutsche steuerliche Struktur entscheidend. #Unternehmer #Steuerberater #Familienstiftung #Dubai #investieren
Antwort auf @user6531327545683 Dubai Stiftung klingt nach Vermögensschutz und niedrigen Steuern. Für Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland ist die Sache aber deutlich komplizierter. Eine Familienstiftung in den VAE kann zum Beispiel als DIFC Foundation in Dubai, ADGM Foundation in Abu Dhabi oder RAK ICC Foundation in Ras Al Khaimah gegründet werden. Steuerlich entscheidend ist aber nicht das Emirat, sondern das deutsche Steuerrecht. Nach § 15 AStG können die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung dem in Deutschland steuerpflichtigen Stifter oder Begünstigten zugerechnet werden. Das kann sogar gelten, wenn tatsächlich kein Geld ausgeschüttet wird. Der BFH hat mit Urteil vom 03.12.2024, IX R 32/22, entschieden, dass der Entlastungsbeweis grundsätzlich auch für Stiftungen in Drittstaaten möglich sein muss. Dafür muss das Stiftungsvermögen insbesondere rechtlich und tatsächlich der Verfügungsmacht des Stifters und der Begünstigten entzogen sein. Zusätzlich plant das BMF eine Neuregelung des § 15 AStG. Nach dem Diskussionsentwurf vom 18.11.2025 sollen unter anderem ausländische Stiftungen relevant sein, deren Einkünfte mit weniger als 15 Prozent besteuert werden. Das ist für die VAE besonders wichtig: Eine Family Foundation kann dort je nach Ausgestaltung mit 0 Prozent oder 9 Prozent Körperschaftsteuer belastet sein. Beide Werte liegen unter der geplanten 15 Prozent Grenze. Auch bei der Errichtung lauern erhebliche Steuerfolgen. Die Übertragung von Vermögen auf eine ausländische Familienstiftung kann Schenkungsteuer nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG auslösen. Bei einer VAE Stiftung gilt grundsätzlich Steuerklasse III mit nur 20.000 Euro Freibetrag und Steuersätzen von 30 bis 50 Prozent. Werden Anteile an einer GmbH übertragen, kann zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen. Der entscheidende Punkt lautet deshalb: Eine Dubai Stiftung ist kein einfacher Weg, um als in Deutschland lebender Unternehmer Steuern zu vermeiden. Sie kann aber bei internationalem Vermögen, Nachfolgeplanung, Vermögensschutz und Family Governance interessant sein. steuerberaten.de berät Unternehmer bei Familienstiftungen, internationalen Strukturen, Holding Gestaltungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Gerade bei Stiftungen in den VAE ist eine saubere deutsche steuerliche Struktur entscheidend. #Unternehmer #Steuerberater #Familienstiftung #Dubai #investieren

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