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Wednesday 26 August 2026 22:03:07 GMT
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realmeemah77
M🦋🤍 :
This scull no easy yasin 😂
2026-08-26 22:37:36
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itzusmangoma
Usman Goma :
🥰🥰🥰
2026-08-27 16:29:09
1
mandelatextele
mandelatextele :
😁😁😁
2026-08-27 07:37:46
1
haruna1852
haruna 112 :
❤️❤️❤️
2026-08-26 22:07:08
1
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6 MILLIARDEN EURO - DIE GRÜNEN WOLLEN AN IMMOBILIENGEWINNE! Heute, am 08.10.2026, steht im Bundestag ein steuerpolitisch weitreichender Gesetzentwurf zur Abstimmung: Drucksache 21/6637. DIE BISHERIGE RECHTSLAGE § 23 EStG: Gewinne aus privat gehaltenen Immobilien sind nach mehr als zehn Jahren grundsätzlich einkommensteuerfrei. Für selbst genutzte Immobilien gelten zusätzliche Ausnahmen. DIE GEPLANTE ÄNDERUNG Die Grünen wollen die Zehnjahresfrist für nicht selbst genutzte Immobilien streichen. Veräußerungsgewinne wären damit unabhängig von der Haltedauer einkommensteuerpflichtig. DIE ZAHLEN * Geschätzte Mehreinnahmen: 6 Mrd. € jährlich. * Besteuerung: persönlicher Einkommensteuersatz statt pauschaler 25 % Abgeltungsteuer. * Beispiel: Kaufpreis 500.000 €, Verkaufspreis 1 Mio. €, rechnerischer Gewinn 500.000 €. * Bei unterstellten 42 % Steuerbelastung: 210.000 € Einkommensteuer statt bisher 0 € nach Ablauf der Zehnjahresfrist. Vereinfachte Modellrechnung ohne Erwerbsnebenkosten, Abschreibungen, Veräußerungskosten und weitere steuerliche Effekte. DIE OKONOMISCHE KONSEQUENZ Eine solche Reform verändert die Nachsteuerrendite, Investitionskalkulation und Exit-Strategie langfristiger Immobilieninvestoren. Gleichzeitig argumentieren die Grünen mit einer Gleichbehandlung verschiedener Anlageklassen. POLITISCHER STATUS Der Finanzausschuss empfiehlt die Ablehnung. Eine Gesetzesänderung ist bislang nicht beschlossen. Quellen: Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/6637 und 21/7081; § 23 EStG; Grüne Bundestagsfraktion. Was meint ihr: Steuergerechtigkeit oder zusätzliche Belastung für Immobilieninvestoren? #Immobilien #Steuerreform #Bundestag #Kapitalanlage #Deutschland
6 MILLIARDEN EURO - DIE GRÜNEN WOLLEN AN IMMOBILIENGEWINNE! Heute, am 08.10.2026, steht im Bundestag ein steuerpolitisch weitreichender Gesetzentwurf zur Abstimmung: Drucksache 21/6637. DIE BISHERIGE RECHTSLAGE § 23 EStG: Gewinne aus privat gehaltenen Immobilien sind nach mehr als zehn Jahren grundsätzlich einkommensteuerfrei. Für selbst genutzte Immobilien gelten zusätzliche Ausnahmen. DIE GEPLANTE ÄNDERUNG Die Grünen wollen die Zehnjahresfrist für nicht selbst genutzte Immobilien streichen. Veräußerungsgewinne wären damit unabhängig von der Haltedauer einkommensteuerpflichtig. DIE ZAHLEN * Geschätzte Mehreinnahmen: 6 Mrd. € jährlich. * Besteuerung: persönlicher Einkommensteuersatz statt pauschaler 25 % Abgeltungsteuer. * Beispiel: Kaufpreis 500.000 €, Verkaufspreis 1 Mio. €, rechnerischer Gewinn 500.000 €. * Bei unterstellten 42 % Steuerbelastung: 210.000 € Einkommensteuer statt bisher 0 € nach Ablauf der Zehnjahresfrist. Vereinfachte Modellrechnung ohne Erwerbsnebenkosten, Abschreibungen, Veräußerungskosten und weitere steuerliche Effekte. DIE OKONOMISCHE KONSEQUENZ Eine solche Reform verändert die Nachsteuerrendite, Investitionskalkulation und Exit-Strategie langfristiger Immobilieninvestoren. Gleichzeitig argumentieren die Grünen mit einer Gleichbehandlung verschiedener Anlageklassen. POLITISCHER STATUS Der Finanzausschuss empfiehlt die Ablehnung. Eine Gesetzesänderung ist bislang nicht beschlossen. Quellen: Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/6637 und 21/7081; § 23 EStG; Grüne Bundestagsfraktion. Was meint ihr: Steuergerechtigkeit oder zusätzliche Belastung für Immobilieninvestoren? #Immobilien #Steuerreform #Bundestag #Kapitalanlage #Deutschland

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