@afdentlarven.jpg: 243.000 Euro – Fraktion oder Partei? Fast eine Viertelmillion Euro Steuergeld in Rheinland-Pfalz: Der Rechnungshof kam zu dem Ergebnis, dass die AfD-Fraktion rund 243.000 Euro nicht für die gesetzlich vorgesehenen Fraktionszwecke verwendet hatte. Unter den beanstandeten Ausgaben waren auch Posten mit Bezug zu Parteiwahlwerbung. Zunächst zahlte die AfD nur einen kleineren Teil zurück, über den Rest wurde jahrelang gestritten – später wurde auch dieser Betrag überwiesen. Es ist kein Strafurteil, aber bei Steuergeld bleibt die Frage: Wo verlief hier die Grenze zwischen Fraktion und Partei? Was denkt ihr wirklich? AfD-Fans und AfD-Gegner – schreibt eure Meinung 👇 #AfD #fckafd #161 #fcknzs #Rechnungshof #Fraktionsgeld #Steuergeld #RheinlandPfalz