@mgp_arbeitsrecht: Krankgeschrieben – und nachts ausgelassen auf einer Party? 🎉 Genau über so einen Fall musste das Arbeitsgericht Siegburg entscheiden (Urteil vom 01.12.2012- 5 Ca 1200/22) Eine Mitarbeiterin meldete sich für ihre Wochenenddienste krank, ging in der Nacht feiern und die Bilder davon landeten über ihren WhatsApp-Status und die Homepage des Partyveranstalters schließlich beim Arbeitgeber. Das Gericht hielt die fristlose Kündigung in diesem Fall für wirksam. Die Partyfotos und die weiteren Umstände hatten den Beweiswert der AU erschüttert. Wichtig: Nicht jedes Party- oder Urlaubsfoto reicht automatisch aus, um eine Krankschreibung anzuzweifeln. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. 👉 Wie hättet ihr als Arbeitgeber reagiert: fristlose Kündigung oder erst mal eine Abmahnung?

Livia Merla l Anwältin
Livia Merla l Anwältin
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Tuesday 01 September 2026 17:45:06 GMT
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Comments

aceshigh52
Saman Tree :
Rausfliegen sollten solche Leute . Fristlos ! Ohne wenn und aber .
2026-09-02 05:03:33
9
donau_spatz
Donau_Spatz :
Was passiert eigentlich dem Arzt, der die Krankschreibung unterzeichnet hat???🤔🤔🤔
2026-09-02 07:44:46
3
reginamehltreter
Regina M. :
Rückwirkend Krankschreibung bekommst man doch nicht ...hmmm
2026-09-02 07:23:10
1
_gadine_
_Gadine_ :
sie hätte von Anfang an auf Psyche gehen sollen. denn das Spektrum ist riesig. ansonsten ein Account mit Fake Namen für privates und ein "langweiligen" Account für die Öffentlichkeit. keine Handynummer an Kollegen und Storys sowieso nur begrenzt auf Familie und Freunde die mit deiner Arbeit null am Hit haben.
2026-09-02 05:31:32
0
fotzenfritz0815
Casselfonia :
Man darf dem Arbeitgeber gegenüber niemals Diagnosen nennen. Auch nicht den Kollegen gegenüber
2026-09-01 17:52:01
4
daschaschnuck
dieschnucks :
In der Ausbildung Nähe Bremen krank gemeldet und auf den Weihnachtsmarkt in Osnabrück gewesen haha 🤭 leider bin ich zu alt geworden dafür.. aber meine Ausbildungsstätte war gottlos in einer Kanzlei
2026-09-01 19:03:09
0
sonjalilime
Sonja Lilime :
Und wenn sie gar keine Krankmeldung eingereicht hätte? Es gibt ja immer noch die Karenztage. Oder darf der Arbeitgeber diese in seiner Firma ausschließen z.B. durch den AV?
2026-09-02 03:04:20
0
blda.sack
Susi :
genau so muss das 👍.
2026-09-02 06:38:32
3
hendrik.00
user796158211086 :
Ja
2026-09-02 06:51:33
1
angidc26
angidc26 :
Ohweia 😬
2026-09-02 05:55:17
0
goldie19612022
Goldie19612022 :
es macht so spaß in Deutschland Arbeitgeber zu sein
2026-09-02 04:31:51
10
madyna102
Madyna :
Wann hören Arbeitnehmer endlich auf ihre Diagnose (erfunden oder echt ist egal) dem AG mitzuteilen.
2026-09-02 13:36:25
1
marco.k81
Marco K. :
weshalb hältst du das Mikrofon in der hand ?
2026-09-02 16:56:20
0
sir.horest
Sir Horest :
Der Arzt ist der Hehler und gehört schon lange zur Verantwortung gezogen
2026-09-02 11:00:46
3
isabella.bergmann6
Isabella :
ich muss dem AG gar keinen Grund sagen erstmal wenn ich krank bin, wer natürlich so blöde ist selber schuld
2026-09-02 08:33:49
0
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