@herbspot247: § 3 KCanG: 25 oder 50 Gramm? Die Besitzgrenzen richtig verstehen 25 Gramm in der Öffentlichkeit, 50 zu Hause – klingt simpel. Die Falle liegt dazwischen: Wer mit 40 Gramm durch die Stadt läuft, ist drüber. § 3 KCanG im Klartext. linktr.ee/herbspot twitch.tv/theherbspot #foryou #short #reel