Wenn die Wohnung zu groß ist und zu teuer muß man nicht ausziehen , die bezahlen nur bis zur einer bestimmten Summe und den Rest muß man selber von der Grundsicherung selber bezahlen.
2026-09-03 06:34:06
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˜”*°• 🇩🇪 Nick 🇩🇪 •°*”˜ :
Das Problem habe ich gerade aktuell
2026-09-03 11:02:45
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bonnie76 :
Bei mir zahlen die einfach weniger. Trotzdem Umzugsunfähigkeit.
2026-09-02 23:06:38
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sabineehlert25 :
stimmt nicht,dann muß man klagen
2026-09-03 03:29:59
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Alles vergeht :
Bei meiner Schwester wird es abgezogen sie lebt mit ihren 3 Kindern alleine und es wird jeden Monat einfach nen Großteil von dem bürgergeld abgezogen was eigentlich für Lebensmittel notwendig ist
2026-09-03 03:10:29
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Kalle :
die Sachbearbeiter unterschreiben im Auftrag. Gegner im Klageverfahren ist immer das Amt nicht einzelne Personen
2026-09-02 20:11:20
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Heribert Schneider32 :
Es mach wohl Gesetze geben. Das aber durchsetzen ist eine ganz andere Kiste. Selbst Rechtanwälte haben Schwierigkeiten und Gerichte auch da sie Überflutete werden. leider. Ich persönlich kenne 2 die Aufgeben wollen. Mann kann auch nur gegen die Jobcenter klagen nicht gegen denn Sachbearbeiter. Da nichts mehr Unterschrieben wird. Und ich keinen Persönlichen Haftbar machen kann.
2026-09-02 18:24:56
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Marina Schmidt :
?????
2026-09-02 17:31:54
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