Nein, das Video ist falsch. § 242 SGB V regelt den Zusatzbeitrag, keine Rückzahlung. Eine Erstattung gibt es nur bei vorab vereinbarten Wahltarifen (nach § 53).
2026-09-03 11:38:51
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actrosmelih :
Was heißt kaum? Wie erfahre ich, was bezahlt wurde?
2026-09-04 04:51:57
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El-Papi :
Ich wohne hier in Deutschland Zeit 10 Jahren und ich war nur zweimal krankgeschrieben bekomme ich was??? Dafür
2026-09-04 09:18:27
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Willy :
Ich habe für dieses Jahr schon 16 000 Euro bekommen
2026-09-03 14:51:01
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Räm :
Hab ich versucht. Ohne Erfolg!! die Krankenkasse hat mich an meinen Arbeitgeber verwiesen!!
2026-09-03 10:47:19
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mark :
stimmt nicht!!!
also die AOK Rheinland Hamburg macht es nicht!!!
2026-09-05 02:03:18
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Abi Arty :
Keine Rückzahlung bei Nichtnutzung: Eine Erstattung von Beiträgen, weil man im Laufe des Jahres keine Ärzte oder Leistungen in Anspruch genommen hat, gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 242 SGB V nicht. Solche Tarife mit Beitragsrückerstattung sind typisch für die private Krankenversicherung (PKV), oder basieren in der GKV auf speziellen Wahltarifen nach § 53 SGB V (z. B. Selbstbehalt- oder Kostenerstattungstarife bei Leistungsfreiheit).
2026-09-05 17:10:17
0
66_Ralph_77 :
Und auch hier sind die Kassen leer...
2026-09-03 18:40:49
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Nico valencia 😘 :
Ja geht nur bei der privaten Krankenkasse - gesetzlich leider nicht
2026-09-06 05:35:11
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Gianni :
nachträglich dafür musst du privatrezept immer verlangen sobald du die Krankenkasse belastest wären dir 120 € abgezogen von den 600 wenn du sie kriegst also du musst die Krankenkasse nicht belasten das sagte er hier nicht
2026-09-03 12:39:21
2
xxxBxxx :
Gilt es auch bei aok
2026-09-03 10:00:17
2
jeanmarcrecouvreu :
Also ich bezahle 15 000€ im Jahr und habe auch noch nie was zurück bekommen, ist das noch normal.
2026-09-05 06:12:09
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userfo1skfkbtq :
Paragraph 242 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (§ 242 SGB V) regelt den Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen und befasst sich nicht mit einer Beitragsrückerstattung
2026-09-04 05:45:52
1
Günther J. Gruber :
ja dann machst du deine Steuer und der Betrag wird als einnahme berechnet. bumm
2026-09-05 06:48:03
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sunny :
Nur im wahltarif
2026-09-03 10:37:20
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Holger Müller :
Ne , die rücken keinen Pfennig raus ....🥺🥺😳😳😳
2026-09-04 11:24:18
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Robert Matyas :
das wusste ich nicht. 😳
2026-09-05 08:51:10
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_Nik_Spa_ :
Wer hat’s versucht?
2026-09-03 20:37:40
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Debora Debora :
das Wege zahlen rainungung von Zahnarzt
2026-09-03 17:07:31
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Halina :
Aber Sie verzoggen unsere Beiträge an der Börse... Ohne uns zu fragen!!!!
2026-09-04 16:37:50
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Gianni :
um 600 € zu beantragen jährlich musst du einen brutto von fast 59000 € haben wenn du weniger hast kriegst du 400 € oder 200 € und dieses Gesetz ist seit Jahren ich beziehe die 600 € schon 20 Jahre fast aber du brauchst jetzt knapp 59.000 € im Jahr manche Leute sagen das Gesetz nicht richtig
2026-09-03 12:37:53
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Motiv8tionQuotes :
geht sowas rückwirkend für 2025?
2026-09-03 09:29:16
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Dani BBB ZG :
Habe das doppelte was ich eingezahlt hab zurück bekommen.Jetzt kaufe ich mir eine G Klasse und lasse die von der Steuer absetzen und dann kaufe ich mir ein Haus…
2026-09-05 23:10:49
0
. :
Nicht nur für die Krankenkasse. Wir zahlen auch für die faulen Menschen, die zu Hause sitzen wie Bürgergeld Leute, Hartz IV Leute und Grundsicherung Leute . Und Deutschland merken nicht mal, dass Deutschland nach unten geht und steht nie wieder auf und dass Deutschland alles kaputt macht durch solche Aktion
2026-09-06 09:50:25
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