@amaluschkaa: Antwort auf @Narkos Konkret geht es um das „eingefrorene“ Bankkonto und die Verwehrung des Zugriffs trotz Vollmacht. #russlanddeutsche #russland #deutschland
Guter Kommentar. Ich habe verstanden, dass Sie für die Einladung Ihrer Großmutter gegenüber der Stadt nachweisen müssen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Da Ihre Großmutter selbst über solche Mittel verfügt, aber aus Russland nicht darauf zugreifen kann, könnte man nicht mithilfe einer Vollmacht zumindest einen Kontoauszug oder einen anderen Nachweis bekommen, dass Ihre Großmutter tatsächlich über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt?
Dann könnte sie bei der Beantragung des Visums selbst bei der Botschaft nachweisen, dass sie über genügend Geld für die Hin- und Rückreise, die Unterkunft und die übrigen Kosten verfügt. In diesem Fall müssten Sie meiner Meinung nach keine finanzielle Verpflichtung bzw. Verpflichtungserklärung für sie übernehmen.
2026-09-03 12:58:14
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