@zeit_verbrechen: Im Coronafrühling 2020 soll Anna Sophie Kröber als Richterin im Bereitschaftsdienst einem Eilantrag ihres Vaters stattgegeben und dem Pfarrer damit Zugang zu einer 89-jährigen Sterbenden in einem isolierten Pflegeheim verschafft haben. Nach der Ausschlussvorschrift des Paragrafen 41 Nummer 3 Zivilprozessordnung hätte sie als Tochter nicht über den Antrag ihres Vaters entscheiden dürfen. Was folgt, ist ein hartes Urteil des Landgerichts Gera: ein Jahr Freiheitsstrafe wegen Rechtsbeugung, ausgesetzt zur Bewährung. Vor Kurzem hat der Bundesgerichtshof die Richterin freigesprochen. Führten in Gera die Indizien zur Verurteilung, begründen sie in Karlsruhe den Freispruch. Wie kann das sein? Link in der Bio. Text: Thomas Melzer Illustration: Uli Knörzer (@uliknoerzer) für DIE ZEIT #Zeitverbrechen #Richterin #BGH #Urteil