Regelmäßige Online-Verkäufe können als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden, wenn sie dauerhaft und mit der Absicht auf Gewinn betrieben werden. [1] (https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-wird-aus-einem-privatverkaeufer-ein-gewerbetreibender-271612.html)
2026-09-08 06:00:17
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DailyDose DIY :
Ich bestell die Box zum Weiterverkaufen und steh am Ende selbst in den Klamotten da 😂
2026-09-07 16:35:31
2
Platzke Andreas :
👻
2026-09-08 05:37:40
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𝓘𝖗𝖔𝖓 𝕺𝖆𝖙𝖍 🪶 :
Wenn die Teile gut sind, kann sich das fürs Weiterverkaufen echt lohnen 👀
2026-09-08 12:39:51
1
Westcoast1116 :
Schwachsinn
2026-09-07 20:22:36
2
Vintage Lovers :
🔥🔥🔥
2026-09-07 16:44:34
1
RenaissanceAuto :
🥰🥰🥰
2026-09-08 21:54:04
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