@sozialcosta: 🚨 Krankengeld wird ab 2027 in bestimmten Fällen gekürzt! Ab dem 1. Januar 2027 gibt es eine wichtige Änderung beim Krankengeld. Endet dein Beschäftigungsverhältnis während deiner Arbeitsunfähigkeit, wird dein Krankengeld ab dem folgenden Tag anders berechnet. Das kann zum Beispiel passieren, wenn du gekündigt wirst oder dein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Bisher gilt grundsätzlich: 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto. Ab 2027 gelten in diesem Fall 60 % vom Netto, mit Kind unter bestimmten Voraussetzungen 67 %. 💶 In unserem Beispiel bedeutet die neue Krankengeld-Berechnung rund 356 € weniger im Monat. Die Änderung ist Teil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und steht im neuen § 47 Abs. 2a SGB V. ⚠️ Wichtig: Läuft dein Beschäftigungsverhältnis während deiner Arbeitsunfähigkeit weiter, greift diese neue Kürzung nicht. #Krankengeld #Krankengeld2027 #KrankengeldKürzung #Krankgeschrieben #Krankenkasse
Wichtig ist nur das unsere Beamten ihre volle Bezüge bekommen im Krankheitsfall🤣🤣🤣🤣dafür bezahlen sie ja auch keinen Rentenbeitrag 👍👍👍
2026-09-07 18:34:53
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Hakan Tokat :
Was passier wenn ab 4/26. Krank und 7/26 nicht mehr beschäftigt ist. Ab 1/27
2026-09-07 18:27:21
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0110 Ma :
auf arbeitslosen niveau, ok habe es verstanden, hänge danach arbeitlosengeld dran und anschliessend bürgergeld. quäle.mich eh nur noch zur arbeit weil ich ernthaft gesundheitliche probleme habe und es für.mich.immer thema ist
2026-09-08 08:13:43
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olli :
Du sollst immer mehr bezahlen, wie bei den anderen Versicherungen und nix dafür mehr bekommen. Also warum zahlt ihr noch für nix 😡😡😡😡😡😡
2026-09-08 17:20:50
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steffen fischer :
Das ist der Dank dafür daß man arbeiten geht und wehe man wird krank !!!
Also am besten gar nicht mehr arbeiten gehen .
2026-09-08 16:02:32
3
Team_Lübeck :
STIMMT NICHT !!!!!
2026-09-08 16:02:47
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NOBODY :
Ne Frage! wie ist für die die im Jahr 2026 Krankengeld beziehn und überhinaus im Jahr 2027 weiterhin Krankengeld nahtlos beziehen gilt auch für diese Gruppe? oder wird erst ab 01/01/2027 neu berechnet! und dann gekürzt oder gilt für die die neu Krankengelder beantragen?
2026-09-09 05:33:11
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Dede :
und was ist wenn man schon im Krankengeld ist und von 26 in 27 rein geht?? word es neu berechnet oder bleibt der berechnete Satz bestehen
2026-09-08 14:25:48
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Joshua.Reinert :
Egal arbeitslos arbeitslos 😂
2026-09-08 07:24:59
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Antonios Nikolakakis :
Solange wir noch keine Hand voll Reis bekommen geht's ja noch .
2026-09-08 15:51:47
1
German NightRider :
Ihr habt was vergessen. Dieser Hinweis gilt nur für gesetzlich zwangsversicherte! Nicht gültig für: beamte, arzte ,Anwälte , gutverdiener. 😎😎
2026-09-08 11:21:22
0
CC :
Und kein Bestandschutz, wenn man schon im Jahr 2026 arbeitsunfähig war. Keine Möglichkeit privat abzusichern. Dankeschön
2026-09-08 12:44:40
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EGAL 🤘 :
Egal...
Ende Januar gibt's eh keins mehr 😂
2026-09-08 09:39:49
0
U + Si :
Ist halt schlicht gelogen
2026-09-08 20:18:47
0
Ks :
Hi, das Maximum bleibt oder 135€ ?
2026-09-08 09:50:11
1
Limone :
WAS IST MIT BEAMTEN
2026-09-08 13:44:27
0
Acc1962 :
Schlimm
2026-09-08 07:17:53
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Joshua.Reinert :
Ukraine
2026-09-08 07:23:13
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0110 Ma :
alles für die kriegskosten
2026-09-08 08:15:44
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broke_but_fabulous :
Egal. Dann kommt ALG1😂
2026-09-08 18:18:49
0
Francesco :
die leistung trägt werden immer bestraft 🙈 das gild nicht für Beamte die bekommen weiter 100% ausgezahlt u zahlen nicht mal steuer u keine rente Beiträge. finde den fehler 😉🙈
2026-09-08 08:34:23
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Sabine Linneweber :
Dann müsste ich aufstockendee Leistung beantragen ,linke Tasche rechte tasche
2026-09-08 07:21:10
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Franzi's Chicken Wing :
ich hab meine Arbeitsstelle im mai selber gekündigt auf ärztlichen Rat weil ich an Rheumatoider Ahtritis erkrankt bin dieses Jahr. wie läuft das da?? Ich war Teilzeit beschäftigt weil ich auch eine Herzinsuffizienz habe. Also eh schon weniger Krankengeld...
2026-09-15 16:54:21
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Chuck 44 :
egal unsere Firma zahlt den Ausgleich drauf weiter 😂
2026-09-08 02:49:02
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SozialCosta |Sozialrecht&Tipps :
📌 Wichtig: Die Kürzung betrifft nicht alle! Sie greift ab 2027, wenn dein Beschäftigungsverhältnis während deiner Arbeitsunfähigkeit bzw. während des Krankengeldbezugs endet, z. B. durch Kündigung oder weil ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Läuft dein Arbeitsvertrag während des Krankengeldbezugs ganz normal weiter, greift die neue Regel nicht. § 47 Abs. 2a SGB V
Hast du dazu noch Fragen? Schreib sie gerne in die Kommentare. 👇
2026-09-07 17:05:13
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