@stefanie.insights: Datenschutzrechtliche Vorgaben werden im Berufsalltag häufig als reine Formsache abgetan. Im Rahmen von Trennungsverhandlungen oder Kündigungsschutzprozessen kann der Auskunftsanspruch nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung jedoch ein beachtlicher taktischer Faktor sein. Beschäftigte haben das Recht auf eine Auskunft über sämtliche über sie verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Erhalt einer Datenkopie. Dies erstreckt sich weit über die klassische Personalakte hinaus auf interne Vermerke, E-Mail-Korrespondenzen und Nachrichtenverläufe in internen Kommunikationstools. Für Arbeitgeber bedeutet die fristgerechte und vollständige Erfüllung dieser Pflicht innerhalb eines Monats einen immensen personellen und organisatorischen Prüfaufwand. Bei unvollständiger oder verspäteter Auskunft drohen behördliche Sanktionen sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, weshalb Unternehmen bei laufenden Verhandlungen nicht selten eine Einigung über eine höhere Abfindung bevorzugen. ——— Datenschutz | DSGVO | Kündigungsschutz | Abfindung | Arbeitsrecht ——— #dsgvo #arbeitsrecht #kündigungsschutz #abfindung #karrieretipps

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Sunday 13 September 2026 06:20:00 GMT
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Comments

athene543
Athene :
Und wie will ich nachweisen, dass die Daten unvollständig sind, wenn ich nicht mehr in der Firma tätig bin?
2026-09-13 12:42:44
3
askproai
Quacksquacks :
Wie will man denn nachweisen, dass die Informationen unvollständig sind? Das klingt nach einem lächerlichen hin und her.
2026-09-13 12:33:39
2
justlookingaround95
justlookingaround95 :
Das macht vielleicht Arbeit, ist aber am Ende meistens eher Banane
2026-09-13 14:15:47
1
michaelameier6217
michaelameier6217 :
Gilt das auch in Krankenhäusern, wo ich z.B. jeden Eintrag in Patientenakten als Pflegende personalisiert gespeichert habe?
2026-09-13 14:19:53
0
evelyndo460
Evelyn :
Oder es wird gar keine Abfindung angeboten, halt einfach nur gekündigt. Was dann? Und kann man eine Abfindung verlangen?
2026-09-13 13:47:42
0
notapplicabledata
ተፈፃሚ አይደለም :
Hält sich keiner dran. Auch wenn man es an die Datenschutz Behörde anzeigt. Ich bin DSB... bis dato keine einzige Anzeige ernst genommen worden.
2026-09-13 13:18:53
1
seniormg3
seniormg3 :
Das hätte ich vor 8 Wochen wissen müssen
2026-09-13 09:55:40
0
user5138234953081
Moha :
es wurde nie etwas gespeichert und damit hinfällig 🙄
2026-09-13 13:24:31
1
buchi.btv
Buchi BTV :
Wie beim letzten Mal schon angemerkt: Den Nachweis der Vollständigkeit stell ich mir spannend vor. Als AG sage ich einfach:"Das ist Alles was ich habe." und dann willst du mir Nachweisen das da noch mehr ist? Wie? Im Zweifel, als AG, einfach eine restriktive Löschpolitik fahren.
2026-09-13 09:43:14
0
mc_26_02
MC :
Ich bin gerade dabei, diesen Antrag zusammen mit meinem Anwalt zu stellen. Aber wie kann man sicher sein, dass der Arbeitgeber dennoch pikante E-Mails nicht einfach verschweigt? Könnte das unentdeckt bleiben?
2026-09-13 07:35:25
1
donar23
Donar :
Aber sind in den E-Mails und Teams-Nachrichten nicht Geschäftsgeheimnisse enthalten, die ich eigentlich gar nicht mitnehmen darf? Es ist mir schon nicht gestattet meine E-Mails auf einem Privatgerät zu öffnen, geschweige denn diese zu kopieren/sichern.
2026-09-13 09:09:42
0
angelusnoctis7
Angelus Noctis :
kann man das auch noch anfordern wenn man schon lange in einer Kündigungsschutzklaage ist, bzw schon den ersten Prozess gewonnen hat, und die Firma in Berufung gegangen ist?
2026-09-13 07:05:08
0
michaelflower268
michaelflower268 :
Das geht nur solange der Richter mitspielt
2026-09-13 08:51:41
0
caro54144
Caro :
Super interessanter Beitrag. Das habe ich nicht gewusst. 🥰👍
2026-09-13 06:50:00
0
shadowface89
ShadowFace :
Und wie überprüft man, ob er das gemacht hat?
2026-09-13 11:15:30
0
ronin79a
RV 🇩🇪 :
Die Methode ist ein zweischneidiges Schwert. Als begleitendes Signal im Rahmen einer anwaltlichen Kündigungsschutzklage kann ein gezielter Auskunftsantrag Verhandlungsdruck erzeugen. Als „Wundermittel“ oder Selbstläufer taugt er nicht: Erfahrene Rechtsabteilungen kennen die restriktive BAG-Rechtsprechung genau und lassen sich von pauschalen DSGVO-Forderungen selten zu unverhältnismäßig hohen Abfindungen drängen.
2026-09-13 08:29:54
3
_9998778_
MK :
ja dann Beweise mal, dass die gelieferten Daten nicht vollständig sind. Viel Spaß.
2026-09-13 07:33:30
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dawwe___
David :
Du hast aber kein Recht auf eine Abfindung.
2026-09-13 06:32:57
0
bitcoiner35
Bitcoiner :
Warum sollte er überhaupt etwas zahlen?
2026-09-13 10:23:15
0
drvdetonator
@DRV-Detonator :
Macht solche Spiele mal mit der DRV. Da ist ein Krieg vorprogrammiert
2026-09-13 10:26:08
0
ichschreigleich
tiktok :
Schadenersatzansprüche? 😂 Welcher SCHADEN ist denn entstanden? Das fragt das Gericht nämlich zuerst.
2026-09-13 11:48:45
0
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