@christian_gebert: 🎙️ Ausschnitt aus Folge 211 des „Sei doch nicht besteuert“ Podcasts. Eine GmbH als Holding ist nicht alternativlos. Eine spannende Alternative kann eine eingetragene GbR sein, die nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optiert. Die eGbR bleibt gesellschaftsrechtlich eine Personengesellschaft, wird ertragsteuerlich aber grundsätzlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Das kann gerade bei einer Holding interessant sein: Bei Gewinnen aus dem Verkauf von GmbH Anteilen greift grundsätzlich § 8b KStG. 95 % des Veräußerungsgewinns bleiben außer Ansatz. Effektiv ergibt sich auf Ebene der Holding regelmäßig eine Körperschaftsteuerbelastung von rund 1,5 % zuzüglich möglicher Gewerbesteuer. Auch bei Dividenden kann die 95 % Freistellung greifen. Hier müssen allerdings insbesondere die Beteiligungsgrenzen des § 8b Abs. 4 KStG und für die Gewerbesteuer § 9 Nr. 2a GewStG beachtet werden. Bei Aktienfonds kann durch die 80 % Teilfreistellung für Körperschaften nach dem Investmentsteuergesetz eine deutlich reduzierte Steuerbelastung entstehen. Der interessante Unterschied zur GmbH: Die Option nach § 1a KStG macht aus der eGbR gesellschaftsrechtlich keine Kapitalgesellschaft. Deshalb gelten für sie nicht allein wegen der Option die Offenlegungspflichten einer GmbH nach §§ 325 ff. HGB. Aber es gibt einen entscheidenden Nachteil: Die Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich persönlich. Deshalb eignet sich die Gestaltung vor allem dort, wo die Holding selbst möglichst keine operativen Haftungsrisiken eingeht. Eine optierende eGbR kann deshalb eine interessante Alternative zur klassischen Holding GmbH sein. Ob sie sinnvoll ist, hängt aber von Beteiligungen, Haftungsrisiken, Ausschüttungen und der geplanten Verwendung des Vermögens ab. steuerberaten.de begleitet Unternehmer bei Holding Strukturen, Umwandlungen, Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und der laufenden steuerlichen Gestaltung. #Holding #GmbH #Unternehmer #Steuern #Steuerberater
Christian Gebert
Region: DE
Tuesday 08 September 2026 18:07:55 GMT
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Comments
Rick Rich :
Nehmen sie noch Klienten ?
2026-09-09 07:34:51
0
Konstus :
kann man denn als Einzelperson eine GbR gründen?
2026-09-08 20:13:35
0
user2517217419258 :
Ok, die Option gibts ja noch nicht soo lange und lässt sich natürlich auch leicht wieder abschaffen
2026-09-08 18:57:12
2
karla.kulumna123 :
Aber wird nicht bei der GbR der Gewinn mit dem Gesellschafter durchbesteuert?
2026-09-08 22:22:58
1
shbellier :
Super Tipp
2026-09-08 21:09:31
3
finn :
Oder man veröffentlicht einfach keinen Jahresabschluss. Die Strafen sind ab gewissen Summen ja nicht relevant. ;)
2026-09-08 18:16:28
2
▂▃▅▇ ( ͡° ͜ʖ ͡°) ▇▅▃▂ :
Aufwandsunterschied, geringer Aufwand = geringer Umsatz für tik… Steuerberater?
2026-09-08 20:06:00
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Findus_Savannah :
die Offenlegung ist weil die haftungsbeschränkt sind
2026-09-08 18:58:34
1
Hamza :
Wie sieht es eigentlich mit einer GmbH & Co. KG aus ? Da man selbst haftet müssen die zahlen dennoch veröffentlicht werden ?
2026-09-08 18:55:18
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The JacKaL 1% :
Ich dachte bei Gmbh muss mann die Gewinn und Verlust nicht zwingend zeigen ? Oder
2026-09-08 20:15:58
0
Sandro Sehr :
Ist das dann zwingend eine eGbR?
Ich dachte immer das die Gewinne dann darin mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters auf der EST Ebene versteuert wird.
2026-09-08 18:37:12
0
DragonBallRockt :
brauchst du aber zwei Gründer
2026-09-09 09:03:52
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