@darkcrime: Der Mann hatte rund zwölf Jahre lang eine Kindertagespflege in seiner eigenen Wohnung betrieben. Er war offiziell als Tagespflegeperson angemeldet und wurde vom zuständigen Kreisjugendamt vergütet. Die Eltern vertrauten ihm ihre Kinder teilweise auch über Nacht und an Wochenenden an. Mit einigen Kindern soll er sogar gemeinsam verreist sein. Nach den Feststellungen des Gerichts nutzte der Mann diese Vertrauensposition seit mindestens 2020 aus, um mehrere der ihm anvertrauten Kinder s3*uell zu m!*sbrauchen. Außerdem fertigte, besaß und verbreitete er Aufnahmen von s3*uellem K!ndesm!ssbrauch. Auf weitere Einzelheiten wird zum Schutz der Betroffenen bewusst verzichtet. Bereits am ersten Prozesstag legte der 53-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. Er erklärte vor Gericht, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zutreffen würden und dass er das, was er den Kindern angetan habe, nicht wiedergutmachen könne. Aufgedeckt wurde der Fall nicht durch einen unmittelbaren Verdacht aus dem Umfeld der Betreuung, sondern durch Online-Ermittlungen bayerischer Behörden. Diese stießen in einem Netzwerk auf Spuren des Mannes. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurden mehrere elektronische Geräte beschlagnahmt. Deren Auswertung führte schließlich zu umfangreichen Beweisen. Eine psychologische Sachverständige bescheinigte dem Mann ein äußerst hohes Rückfallrisiko. Auch das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe. Deshalb ordnete es zusätzlich zur Gefängnisstrafe die Sicherungsverwahrung an. Das bedeutet, dass der Mann nach Verbüßung seiner regulären Haftstrafe nicht automatisch freikommt. Eine Entlassung kommt erst infrage, wenn gerichtlich festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die weitere Verwahrung nicht mehr bestehen. Im Verfahren wurde außerdem bekannt, dass auch gegen den Sohn des Mannes wegen eigener Vorwürfe ermittelt wird. Dieses Verfahren wird getrennt geführt. Das Urteil gegen den ehemaligen Tagesvater war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht rechtskräftig. Der Fall wirft insbesondere Fragen darüber auf, wie Kinder in privaten Betreuungsverhältnissen besser geschützt, Warnsignale erkannt und Vertrauenspersonen wirksam kontrolliert werden können.
DarkCrimes
Region: DE
Tuesday 08 September 2026 19:35:58 GMT
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Comments
chris :
pro missbrauchte Kind lebenslang wäre angemessen
2026-09-09 12:01:49
32
Boblyx :
9 Jahre!!! Warum nicht lebenslänglich? Weil die oben genau so sind!
2026-09-08 19:46:11
19
Dandadan4ever :
Direkt mal 50 Jahre
2026-09-08 21:43:41
3
Momo :
viel zu kurze Strafe
2x10 Jahre= 20 Jahre und Sicherheitsverwahrung wären angemessen.
2026-09-08 21:07:12
20
Vanessa Wagner565 :
warum wird der täter verpixelt?
2026-09-09 14:55:05
3
꧁ꨄe.ꨄ꧂ :
Erste
2026-09-08 19:45:16
2
Alex :
Am besten Strick
2026-09-08 23:34:00
5
Ibins Günther :
Und zusätzlich wäre eine OP erforderlich
2026-09-09 12:30:45
4
Daniela Jebiga :
ich habe langsam das gefühl es werden immer mehr. hab bald kein vertrauen mehr
2026-09-11 14:51:52
0
꧁☆𝕬𝔩𝖎𝖓𝖆☆꧂ :
Schlimm eif
2026-09-08 19:45:02
2
EliByk19 :
Das Nix gut OhOh
2026-09-08 19:41:55
2
Pizza 🇩🇪🇨🇭🇫🇷 :
Erste😁😁😁
2026-09-08 19:41:44
1
🇦🇹 Ungeimpft Unbeugsam 🇦🇹 :
😡
2026-09-09 13:21:12
0
Necca :
Wer schickt seine Kinder mit nem Mann in den Urlaub
2026-09-08 21:47:54
2
M.B. :
9 Jahre für so etwas und lebenslang wenn du 3,45 € in der Steuererklärung unterschlägst
2026-09-10 15:11:27
0
andrea150871 :
2026-09-09 14:59:44
0
roman.namor43 :
Ich wüsste sehr viel das er weiß was man mit ihm macht…….Polizei und Gefängnis wäre ein Geschenk auf das er sich freuen würde
2026-09-09 16:56:23
0
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