@christian_gebert: Kannst du die „GEZ“ bald von der Steuer absetzen? Darüber wird aktuell vor dem Finanzgericht Mecklenburg Vorpommern gestritten. Der Bund der Steuerzahler unterstützt das Verfahren als Musterklage. Aktenzeichen: 1 K 67/26. Der Kläger hatte für 2024 seinen Rundfunkbeitrag von 220,32 Euro steuerlich geltend gemacht. Das Finanzamt lehnte ab. Spannend ist die Begründung: Wer bestimmte Sozialleistungen erhält, kann vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Fällt diese Befreiung weg, weil jemand wieder arbeitet oder selbstständig wird, muss er den Beitrag selbst zahlen. Genau deshalb wird jetzt diskutiert, ob der Rundfunkbeitrag wirklich immer vollständig privat veranlasst ist. Wichtig: Das Verfahren ist noch nicht entschieden. Nach aktueller Rechtslage ist ein allgemeiner Abzug des privaten Rundfunkbeitrags nicht anerkannt. Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro monatlich, also 220,32 Euro im Jahr. Quelle: Bund der Steuerzahler, FG Mecklenburg Vorpommern, Az. 1 K 67/26. #Steuern #Finanzamt #GEZ #Rundfunkbeitrag #Steuerberater

Christian Gebert
Christian Gebert
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Wednesday 09 September 2026 15:29:45 GMT
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Comments

saeed.zayyad
Saeed Zayyad :
Rundfunkbeitrag ist Betrug...
2026-09-09 16:20:33
57
abibrudibestermann
AbiBrudiBesterMann :
Dieses Land reguliert sich selbst zu Grunde.
2026-09-09 15:48:11
49
tuckentok..accoun
tuckentok. account 21 :
Echt ich habe noch nie GEZ bezahlt jetzt über 30 Jahre. Immer wenn ein Brief von denen kommt schicke ich ihn ungeöffnet zurück mit der Aufschrift "Wegen fehlender rechtlicher Grundlagen zurück zum Absender" und schon ist Ruhe.
2026-09-09 23:12:58
1
timoritual
TimoN :
Ich bekam 2025 & hab GEZ bezahlt 🤔 mein Steuerberater hat nix erwähnt
2026-09-09 17:00:31
1
orschwerdbleede
Wer will das wissen? :
GEZ, Rundfunkbeitrag gehört abgeschafft.
2026-09-09 22:22:03
3
el.pendejo873
EL Pendejo :
Deshalb den 💩 erst gar nicht zahlen!
2026-09-09 16:04:08
4
petermessler3
Пётр 🇷🇺 🇩🇪 :
Ich bin arbeitslos, zale trotzdem GEZ. Das Arbeitsamt übernehmt den GEZ Beitrag nicht.
2026-09-09 22:08:46
0
robu790
RoBu :
ALG1 muss man Rundfunkbeizrag bezahlen
2026-09-09 21:02:01
1
spike1121
Kay :
Wird niemals durchkommen auch wenn es gerecht wäre
2026-09-09 15:35:06
13
chaparrita_wannabe_dr
chaparrita_wannabe_dr :
Innovation und Lebensqualität in Deutschland scheitern an einem Staat, der süchtig danach ist, neue Steuern, Bürokratie und Strafen zu erfinden.
2026-09-09 19:44:03
2
pine_paper_pause
Pine & Paper :
Na toll, wusste ich nicht, habe die ganze Arbeitslosigkeit gez bezahlt 😑
2026-09-09 18:50:50
0
rosalia.954
Rosalia :
Wenn nan Alg1 bezieht muss man trotzdem gez zahlen erst bei alg2 geht das
2026-09-09 19:59:07
2
nobodykehrs4711
Nobodykehrs4711 :
Klingt interessant!!
2026-09-09 19:25:00
2
patrick.dfsr
Patrick.dfsr :
Als Arbeitsloser kann ich daheim ohne Kleidung rumlaufen, wenn ich ins büro gehe brauche ich eine Hose und ein Hemd. Hängt also mit meinen Einnahmen zusammen. Die Argumentation hinkt daher ein wenig
2026-09-09 19:00:28
3
silvatxx
Silva T589 :
wenn du als Rentner umziehst melde dich ab.
2026-09-09 20:20:44
0
nicohanrostock
nico :
Fernsehen ist vorbei!!
2026-09-09 19:15:34
1
alle_reden_nur
Cyber :
Hm, der GEZ Beitrag steht ja offensichtlich im
2026-09-09 18:43:49
1
dueboter
dueboter :
Da wird sich ganz bestimmt mit dem fehlenden Aufteilungsmaßstab rausgeredet. Bin gespannt was das Gericht draus macht.
2026-09-09 17:28:20
1
judithstiegler
JudithStiegler :
Ist doch logisch: wer arbeitet, hat keine Zeit um Fernsehen zu glotzen. Wer zuhause sitzt, darf gratis viel schauen, damit ihm nicht langweilig wird. 😉
2026-09-09 18:46:02
1
drutschi
drutschi :
Die Logik gefällt mir. Würde sich aber auf alle anderen Leistungen ausweiten, die ich als Arbeitsloser (ALG1 und ALG2) eben nicht habe.
2026-09-09 17:28:08
0
mb199707
Mb199707 :
Naja. Also ist ja ziemlich eindeutig, dass das hintenrunterfliegt. Der arbeitslose bleibt ja trotzdem abgabenpflichtiger - er wird nur befreit. Da eine berufliche Veranlassung reinzudichten… das Geld für die Klage kann man auch sinnvoller ausgeben.
2026-09-09 17:50:04
2
albxrt2005
albxrt :
Naja, also der Logik kann man folgen aber ich glaube es ist schon sehr eindeutig, dass das Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat. Die GEZ Gebühr ist einerseits personenbezogen und somit keiner einzelnen einkunftsart zurechnungsfähig und sie dient nicht der Erzielung von Einnahmen sondern ist maximal eine Konsequenz daraus
2026-09-09 15:47:33
1
anu.2111999
Anu :
Also bei de GEZ würd ich halt mol gugge, wie das Ganze aussieht. Wenn die Betriebsstätte komplett woannerscht is wie die Wohnung und das wirklich nur fürs Gewerbe is, dann würd ich das komplett als Betriebsausgabe nehme - wenn das Gewerbe awer an derselbe Adresse is und ein Teil von de Wohnung dafür genutzt wird, dann würd ich das halt entsprechend uffteile, zum Beispiel nach de Quadratmeter. Also das, was wirklich zum Gewerbe gehört, würd ich betrieblich nehme, und de Rest bleibt halt privat
2026-09-09 18:01:27
1
sith12343
♐Andro♐ :
doch, arbeitslose müssen auch GEZ zahlen und zwar alle die ALG 1 bekommen, nur bei alg2 kann man sich befreien lassen, in den Fall.
2026-09-10 00:25:06
0
loriohans
Lorio Hans :
Seid wann ist GEZ Privatvergnügen?😳
2026-09-09 19:58:34
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