Melanie :
Ist nicht ganz richtig, es kommt auch auf die Erkrankung drauf an. Nicht jeder Erkrankung bekommt eine Erwerbsminderungsrente. Wenn es nur gerade eine negative Prognose ist, also die Erkrankung nach Tag X geheilt ist, wird niemand eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Nur weil er ausgesteuert wurde. Richtig ist: beim Arbeitsamt melden, ja, auch arbeitssuchend, auch wenns paradox klingt, Bewerbungen schreiben, sonst keinen Anspruch auf ALG I mit dem Hinweis, man ist noch in einer Anstellung und weiterhin arbeitsunfähig erkrankt, wird aber danach die Arbeit wieder aufnehmen beim alten AG, da Vertrag noch besteht. Die Sache sieht anders aus, wenn AG aufhebungsvertrag haben möchte, aber das ist hier nicht das Thema. Es ist in diesen Fall nur die halbe Wahrheit, bzw eine Wahrheit an falscher Stelle
2026-09-11 07:01:21