@official.mockingjay: Wenn ein Kind von einem möglichen sexuellen Übergriff berichtet, zählt nicht Wegsehen, sondern richtiges Handeln. Bei akuter Gefahr 110. Aussagen möglichst wortwörtlich dokumentieren, das Kind nicht selbst verhören und Polizei, Jugendamt sowie bei drohendem Umgang oder Rückführung einen Fachanwalt für Familienrecht einschalten. § 1666 BGB – gerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung § 1684 Abs. 4 BGB – Einschränkung oder Ausschluss des Umgangs § 49 FamFG – einstweilige Anordnung im Eilverfahren § 159 FamFG – persönliche Anhörung des Kindes § 158 FamFG – Verfahrensbeistand des Kindes § 24 FamFG – Anregung eines familiengerichtlichen Verfahrens § 8a Abs. 2 SGB VIII – Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung Wichtig: Eine Strafanzeige allein setzt eine bestehende Umgangsregelung nicht automatisch außer Kraft. Strafverfahren und familiengerichtlicher Kinderschutz sind unterschiedliche Verfahren. Im konkreten Einzelfall bitte anwaltlich beraten lassen. Hashtags: #Kinderschutz #Kindeswohl #Familienrecht #Aufklärung #Hinschauen