@politik.wissen.ak: Unzulässige Wahlkampfhilfe? 🗳️💶 Der frühere AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen erhielt im Landtagswahlkampf 2016 Unterstützung in Höhe von rund 89.800 € von der Schweizer Werbeagentur Goal AG – u. a. für Plakate, Anzeigen und eine Website. Da Meuthen die Leistung nie selbst bezahlte, stufte die Bundestagsverwaltung dies als illegale Parteispende aus dem Nicht-EU-Ausland ein. Die Folge: Eine Strafzahlung von knapp 270.000 € (das Dreifache des Spendenwerts), die nach gescheiterten rechtlichen Klagen letztlich beglichen werden musste. Transparenzgebot im Parteienrecht oder fragwürdige Praktiken im Wahlkampf? Was meint ihr dazu? Diskutiert mit in den Kommentaren! 💬👇 #AfD #JörgMeuthen #Parteispenden #GoalAG #Schweiz #Politik #Transparenz #Debatte

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Wednesday 16 September 2026 17:23:27 GMT
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Comments

smilibxn11x
Woody :
Was passiert mit den Strafgeldern? Mein Vorschlag... grundsätzlich Einzahlung in die Rentenkasse.
2026-09-16 17:36:55
1
berndschwager
Bernd Schwager :
Wahlkampfhilfe/Spende/.... das alles sollte als Korruption eingestuft und verboten werden.Genauso Beraterposten und "Ehrenvorsitzende im Vorstand"
2026-09-16 19:00:41
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