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CBAM-Ausweitung beschlossen: EU verteuert Importe und schwächt Industrie weiter Das Europäische Parlament hat am 15. September seine Position zur Ausweitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM auf über 400 weitere Produkte beschlossen. Dazu erklärt die Europaabgeordnete Anja Arndt, Koordinatorin für die ESN im Ausschuss für Klima und Umwelt: „Die ESN-Fraktion lehnt die CBAM-Erweiterung ab und fordert die Abschaffung von CBAM sowie ETS I und ETS II. CBAM verteuerte bisher die Einfuhr von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln einschließlich Ammoniak, Strom und Wasserstoff durch einen zusätzlichen CO₂-Aufschlag. Diesen sogenannten CO₂-Grenzzoll zahlen nicht die Hersteller in Drittstaaten, sondern unsere Importeure. Er orientiert sich am Preis des EU-Emissionshandels und belastet Importe mit vergleichbaren CO₂-Kosten wie die Produktion in der EU. Mit der nun beschlossenen Ausweitung auf weitere Produkte beseitigt CBAM das geschaffene Problem nicht, sondern weitet dessen Kosten auf vorgelagerte Produkte im Außenhandel aus. Mit jeder weiteren Produktgruppe wachsen Nachweispflichten, Bürokratie und Kosten. Teurere Vorprodukte belasten besonders Maschinenbau, Elektro- und Automobilindustrie und die Landwirtschaft. Die Mehrkosten werden durch die gesamte Lieferkette bis zum Verbraucher weitergereicht, während die Einnahmen nach Brüssel fließen. Zugleich sinken mit jeder Ausweitung die internationalen Wettbewerbschancen unserer Exporteure. Sie tragen ETS-Kosten und verteuerte Vorprodukte und verlieren ihre Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb müssen CBAM und der Emissionshandel abgeschafft werden.“
CBAM-Ausweitung beschlossen: EU verteuert Importe und schwächt Industrie weiter Das Europäische Parlament hat am 15. September seine Position zur Ausweitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM auf über 400 weitere Produkte beschlossen. Dazu erklärt die Europaabgeordnete Anja Arndt, Koordinatorin für die ESN im Ausschuss für Klima und Umwelt: „Die ESN-Fraktion lehnt die CBAM-Erweiterung ab und fordert die Abschaffung von CBAM sowie ETS I und ETS II. CBAM verteuerte bisher die Einfuhr von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln einschließlich Ammoniak, Strom und Wasserstoff durch einen zusätzlichen CO₂-Aufschlag. Diesen sogenannten CO₂-Grenzzoll zahlen nicht die Hersteller in Drittstaaten, sondern unsere Importeure. Er orientiert sich am Preis des EU-Emissionshandels und belastet Importe mit vergleichbaren CO₂-Kosten wie die Produktion in der EU. Mit der nun beschlossenen Ausweitung auf weitere Produkte beseitigt CBAM das geschaffene Problem nicht, sondern weitet dessen Kosten auf vorgelagerte Produkte im Außenhandel aus. Mit jeder weiteren Produktgruppe wachsen Nachweispflichten, Bürokratie und Kosten. Teurere Vorprodukte belasten besonders Maschinenbau, Elektro- und Automobilindustrie und die Landwirtschaft. Die Mehrkosten werden durch die gesamte Lieferkette bis zum Verbraucher weitergereicht, während die Einnahmen nach Brüssel fließen. Zugleich sinken mit jeder Ausweitung die internationalen Wettbewerbschancen unserer Exporteure. Sie tragen ETS-Kosten und verteuerte Vorprodukte und verlieren ihre Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb müssen CBAM und der Emissionshandel abgeschafft werden.“

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