@herr_jobcenter: Miet-Joker: Lasst euch bei Mieterhöhungen nicht vom Jobcenter im Regen stehen! ❌🏠 (Vgl. SG Nordhausen, Az. S 13 AS 412/26 ER & § 22 Abs. 1 SGB II). 🚨 WAS DU BEI EINER MIETERHÖHUNG WISSEN MUSST: 🚨 1️⃣ Übernahme der tatsächlichen Kosten (§ 22 Abs. 1 SGB II): Erhöht der Vermieter rechtmäßig die Kaltmiete oder Nebenkosten, gehören diese Beträge zu den tatsächlichen Aufwendungen der Unterkunft und müssen vom Jobcenter berücksichtigt werden. 2️⃣ Schutz durch Kostensenkungsverfahren: Selbst wenn die Miete durch die Erhöhung unruhig hoch ("unangemessen") wird, darf das Amt nicht ab Tag 1 kürzen. Es muss zwingend ein offizielles Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden. Bis dahin (in der Regel 6 Monate) muss die Erhöhung voll gezahlt werden. 3️⃣ Richtiger Umgang mit dem Schreiben: 📄 Vermieter-Schreiben vorlegen: Die Ankündigung der Mieterhöhung unverzüglich beim Amt einreichen. 📝 Änderungsbescheid verlangen: Eine schriftliche Anpassung der laufenden Leistungen fordern. Mein Rat für Betroffene: Mieterhöhungen niemals aus eigener Tasche vom Regelsatz ausgleichen! Antrag stellen, Weiterzahlung sichern und bei Ablehnung sofort Widerspruch einlegen! 👇🔥 ⚠️ WICHTIGER HINWEIS Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information zur Rechtslage in Deutschland. Dieser Inhalt dient der Aufklärung und kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.