@dieseemmaa: Das einzig gute an DE

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Tuesday 22 September 2026 17:00:29 GMT
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Comments

felipegutiez
Felipe Gutiez :
Du musst aber bessere Musik dabei laufen lassen
2026-09-22 17:33:22
18
manolosch4
Manolosch :
Rechtsfahrgebot gilt trotzdem! 😡
2026-09-22 20:23:26
1
alex.vslb
Alex v :
ist das die a 66 zwischen steinau und soden???
2026-09-22 23:10:08
1
leonkuldschun
Leon🍺 :
Warst du heute in dipperz ?
2026-09-22 18:44:53
0
rs6_flow
RS_Flow :
was für ein rs?
2026-09-22 19:17:11
0
jannik_470
jxnnik.18 :
Fahr ich auf der Landstraße
2026-09-22 21:24:42
0
chillo732
chillo :
fahren wir mal zusammen
2026-09-23 00:39:24
0
white.rabbit4008
White Rabbit :
Joa wenn der Sprit jetzt noch günstiger wäre
2026-09-23 04:55:43
0
fff.f271
F :
2026-09-22 17:03:31
1
kevin15072000
Kevin :
Das stimmt wohl🙂
2026-09-22 17:11:15
1
martin_w266
𝙈𝙖𝙧𝙩𝙞𝙣 :
200 🫨
2026-09-22 21:38:21
0
javid7024
🏔Javid🇦🇿 :
erster
2026-09-22 17:02:19
1
marcireck
MarciReck :
die kann ja gut Auto fahren ❤️❤️
2026-09-22 23:24:57
0
emanuele.nardelli2
Emanuele Nardelli :
holy
2026-09-22 17:03:14
1
aron_0073
Aron⚡️ :
2026-09-22 17:17:53
1
n78774
nö :
2026-09-22 19:02:02
0
felipegutiez
Felipe Gutiez :
Ich wegen der Sprache
2026-09-22 17:35:24
2
felipegutiez
Felipe Gutiez :
Maschine
2026-09-22 17:33:03
1
user7169658407548
Mikey :
Fahr vorsichtig Emma ❤️
2026-09-23 05:33:48
0
robinm4rs
DestinySG1 :
Bald nicht mehr 💀
2026-09-22 17:49:12
1
user31376131721073
Paul :
Strafe und 1 Punkt
2026-09-22 17:24:37
1
jens_0103
Jens :
Wenn die Baustellen auf so mancher Autobahn fertig werden würde wäre es noch besser.
2026-09-22 19:13:15
0
felipegutiez
Felipe Gutiez :
@loulu_teu 👌
2026-09-22 17:34:58
0
marcireck
MarciReck :
❤️❤️❤️
2026-09-22 23:24:21
0
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🚗 Pannenhilfe kommt zweimal nicht – darf man dann selbst einen Abschleppdienst beauftragen? Genau mit den Folgen einer ausgebliebenen Pannenhilfe hat sich das Amtsgericht München beschäftigt. Im entschiedenen Fall stand das Fahrzeug einer Autofahrerin wegen eines platten Reifens auf einem Gehweg. Sie wandte sich an ihren Automobilclub und wartete zunächst zweieinhalb Stunden vergeblich auf den angekündigten Abschleppdienst. Auch ein weiterer Abholtermin am nächsten Tag verstrich erfolglos.  Die Autofahrerin wartete jedoch weiter und beauftragte erst am darauffolgenden Tag selbst einen Abschleppdienst. Zu diesem Zeitpunkt war ihr Fahrzeug bereits im Auftrag des Ordnungsamtes abgeschleppt worden. Die Folge: 327 € für das behördlich veranlasste Abschleppen und zusätzlich 249,99 € für die vergebliche Anfahrt des von ihr selbst bestellten Abschleppdienstes. Der Automobilclub erstattete davon 300 €; die Klage auf weitere 276,99 € blieb erfolglos.  ⚖️ Das AG München sah einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht: Spätestens nachdem auch der zweite vereinbarte Termin erfolglos verstrichen war, hätte die Autofahrerin nach Auffassung des Gerichts, wie im Video, selbst ein alternatives Abschleppunternehmen beauftragen müssen. Ihr war bekannt, dass ihr Fahrzeug bereits seit mehreren Tagen verkehrswidrig auf dem Gehweg stand und deshalb eine behördliche Abschleppmaßnahme drohte.  AG München, Urteil vom 21.06.2026 – 191 C 1503/26, rechtskräftig. Die dargestellten Inhalte erfolgen unabhängig von meiner Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, sondern dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen insbesondere keine individuelle Rechtsberatung. #law #lawyer #jura
🚗 Pannenhilfe kommt zweimal nicht – darf man dann selbst einen Abschleppdienst beauftragen? Genau mit den Folgen einer ausgebliebenen Pannenhilfe hat sich das Amtsgericht München beschäftigt. Im entschiedenen Fall stand das Fahrzeug einer Autofahrerin wegen eines platten Reifens auf einem Gehweg. Sie wandte sich an ihren Automobilclub und wartete zunächst zweieinhalb Stunden vergeblich auf den angekündigten Abschleppdienst. Auch ein weiterer Abholtermin am nächsten Tag verstrich erfolglos. Die Autofahrerin wartete jedoch weiter und beauftragte erst am darauffolgenden Tag selbst einen Abschleppdienst. Zu diesem Zeitpunkt war ihr Fahrzeug bereits im Auftrag des Ordnungsamtes abgeschleppt worden. Die Folge: 327 € für das behördlich veranlasste Abschleppen und zusätzlich 249,99 € für die vergebliche Anfahrt des von ihr selbst bestellten Abschleppdienstes. Der Automobilclub erstattete davon 300 €; die Klage auf weitere 276,99 € blieb erfolglos. ⚖️ Das AG München sah einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht: Spätestens nachdem auch der zweite vereinbarte Termin erfolglos verstrichen war, hätte die Autofahrerin nach Auffassung des Gerichts, wie im Video, selbst ein alternatives Abschleppunternehmen beauftragen müssen. Ihr war bekannt, dass ihr Fahrzeug bereits seit mehreren Tagen verkehrswidrig auf dem Gehweg stand und deshalb eine behördliche Abschleppmaßnahme drohte. AG München, Urteil vom 21.06.2026 – 191 C 1503/26, rechtskräftig. Die dargestellten Inhalte erfolgen unabhängig von meiner Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, sondern dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen insbesondere keine individuelle Rechtsberatung. #law #lawyer #jura

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