Sie sind also Gerichtsvollzieher?
- Nein, das nicht
Meine Reaktion: Kommentarlos die Tür zuschlagen 🤣
2026-09-23 12:35:43
7
Elmi Zimmerer, Formenbauer. :
Bei mir hat das super funktioniert einfach ignorieren weil kein unterschrieber vertrag vorliegt.
2026-09-23 17:29:41
2
Schiepa_74 :
Keine Zwangsvollstreckung: Nur staatliche Gerichtsvollzieher mit einem offiziellen Vollstreckungstitel dürfen pfänden oder Sachen mitnehmen.Kein Hausrecht verletzen: Niemand muss Inkassomitarbeiter in die Wohnung lassen oder ihnen die Tür öffnen.Kein Bargeld erzwingen: Mitarbeiter dürfen an der Haustür nicht aggressiv Geld eintreiben oder unter Druck setzen.---Tür geschlossen halten: Sie können den Zutritt verweigern und die Person wegschicken.Keine Kosten tragen: Die Gebühren für einen unerwünschten Hausbesuch durch ein Inkasso müssen Sie nicht zahlen.Keine Angst vor Drohungen: Lassen Sie sich von Psychotricks oder falschen Drohungen (wie Polizei oder Haft) nicht einschüchtern.
2026-09-23 06:20:36
5
wolfgangs472 :
in der BRD gilt das BGB nur für Leute mit Rechtsschutzversicherung
2026-09-22 21:55:14
4
Max Wendt :
Ich habe den gefragt ob er den die vip karte hat🤣
Er sagte nein, "na ohne viel karte kommst nicht rein"😉🤣
2026-09-23 14:35:39
0
user46122140302 :
2026-09-23 02:20:17
1
Jörgi Boy :
2026-09-24 15:36:16
0
Spreeathener :
Der private Inkassounternehmer kann meinetwegen im Auftrag des Papstes kommen und hat trotzdem kein Recht die Wohnung zu betreten. Das gilt übrigens auch für die Schnüffler die im Auftrag der GEZ unterwegs sind auch die haben kein Recht die Wohnung ohne Zustimmung zu betreten
2026-09-23 12:52:51
1
To see more videos from user @nina.studiert, please go to the Tikwm
homepage.