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qwerty662557
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2026-10-03 02:01:45
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Durch das beschlossene Spar- und Reformpaket (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) kommen auf gesetzlich Versicherte folgende wesentliche Einschnitte und Zuzahlungen zu: ​Höhere Zuzahlungen für Medikamente, Verband- & Hilfsmittel   ​Der Eigenanteil steigt von bisher 5 € bis 10 € auf 7,50 € bis 15 € pro Verordnung.   ​Gilt ab: 1. Januar 2027   ​Höhere Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten & Kuren ​Statt bisher 10 € fallen künftig 15 € pro Tag an.   ​Gilt ab: 1. Januar 2027   ​Höhere Zuzahlungen bei Heilmitteln (Physiotherapie, Ergo etc.)   ​Die feste Rezeptgebühr steigt von 10 € auf 15 € (zzgl. der weiterhin bestehenden 10 % der Behandlungskosten).   ​Gilt ab: 1. Januar 2027   ​Kürzung des Festzuschusses bei Zahnersatz   ​Die Zuschüsse der Krankenkassen für Kronen, Brücken oder Implantate sinken um 10 Prozentpunkte auf 50 % bis 65 % (je nach Bonusheft), wodurch der Eigenanteil steigt. (Härtefallregelungen bleiben bestehen).   ​Gilt ab: 1. Januar 2027   ​Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung   ​Krankenkassen dürfen freiwillige Zuschüsse für Homöopathie und Anthroposophie nicht mehr anbieten.   ​Gilt ab: 1. Januar 2027   ​Streichung der Kostenübernahme für Medizinal-Cannabisblüten ​Getrocknete Blüten werden grundsätzlich nicht mehr erstattet (mit Ausnahme von Extrakten/Fertigarzneimitteln).   ​Gilt ab: bereits wirksam seit 30. Juli 2026   ​Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung   ​Nicht erwerbstätige Ehe- oder Lebenspartner sind nicht mehr ohne Weiteres beitragsfrei mitversichert (Zusatzbeitrag von 2,5 % fällig), es sei denn, im Haushalt leben Kinder unter 12 Jahren oder es liegen Pflege-/Erwerbsminderungsfälle vor.   ​Gilt ab: 1. Januar 2028
Durch das beschlossene Spar- und Reformpaket (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) kommen auf gesetzlich Versicherte folgende wesentliche Einschnitte und Zuzahlungen zu: ​Höhere Zuzahlungen für Medikamente, Verband- & Hilfsmittel ​Der Eigenanteil steigt von bisher 5 € bis 10 € auf 7,50 € bis 15 € pro Verordnung. ​Gilt ab: 1. Januar 2027 ​Höhere Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten & Kuren ​Statt bisher 10 € fallen künftig 15 € pro Tag an. ​Gilt ab: 1. Januar 2027 ​Höhere Zuzahlungen bei Heilmitteln (Physiotherapie, Ergo etc.) ​Die feste Rezeptgebühr steigt von 10 € auf 15 € (zzgl. der weiterhin bestehenden 10 % der Behandlungskosten). ​Gilt ab: 1. Januar 2027 ​Kürzung des Festzuschusses bei Zahnersatz ​Die Zuschüsse der Krankenkassen für Kronen, Brücken oder Implantate sinken um 10 Prozentpunkte auf 50 % bis 65 % (je nach Bonusheft), wodurch der Eigenanteil steigt. (Härtefallregelungen bleiben bestehen). ​Gilt ab: 1. Januar 2027 ​Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung ​Krankenkassen dürfen freiwillige Zuschüsse für Homöopathie und Anthroposophie nicht mehr anbieten. ​Gilt ab: 1. Januar 2027 ​Streichung der Kostenübernahme für Medizinal-Cannabisblüten ​Getrocknete Blüten werden grundsätzlich nicht mehr erstattet (mit Ausnahme von Extrakten/Fertigarzneimitteln). ​Gilt ab: bereits wirksam seit 30. Juli 2026 ​Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung ​Nicht erwerbstätige Ehe- oder Lebenspartner sind nicht mehr ohne Weiteres beitragsfrei mitversichert (Zusatzbeitrag von 2,5 % fällig), es sei denn, im Haushalt leben Kinder unter 12 Jahren oder es liegen Pflege-/Erwerbsminderungsfälle vor. ​Gilt ab: 1. Januar 2028

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