ichlümmelnurhierrum :
@Jan: Deine neue Darstellung ist beim Thema Ausbildung und Übungen differenzierter als die ursprüngliche Aussage. Das begrüße ich. Trotzdem vermischst du weiterhin gesetzliche Anforderungen, fachliche Empfehlungen und mögliche dienstliche Vorgaben. Gerade für Feuerwehrangehörige ist diese Unterscheidung wichtig.
1. Ausbildung und Übungen brauchen keinen akuten Notfall.
Die EGRED 2 bezieht auf Seite 16 ausdrücklich Ausbildungs- und Übungsflüge ein, weil sie Voraussetzung für einen sicheren und effektiven Einsatz sind. Der Aufgabenbezug besteht hier in der Herstellung und Erhaltung der Einsatzfähigkeit. Eine Alarmierung oder eine gleichzeitig bestehende Notlage ist dafür nicht erforderlich.
Deine ursprüngliche Aussage, die Ausnahmen seien streng an einen konkreten Notfall- oder Einsatzauftrag gebunden, war deshalb zu pauschal. Diese Aussage sollte ausdrücklich korrigiert werden, damit sie nicht neben deiner neuen Darstellung stehen bleibt.
2. Die Ausnahme vom Anwendungsbereich ist mehr als eine Befreiung von der Betriebsgenehmigung.
Art. 2 Abs. 3 Buchstabe a VO (EU) 2018/1139 regelt, unter welchen Voraussetzungen die Verordnung auf bestimmte Tätigkeiten und Dienste nicht anwendbar ist. § 21k LuftVO enthält daneben konkrete nationale Ausnahmen.
Das lässt sich nicht vollständig mit „EU-Regeln gelten grundsätzlich immer, im Notfall darf man einzelne Regeln unterschreiten“ beschreiben. Zuerst ist zu klären, welcher Rechtsrahmen für den Flug gilt. Danach sind die verbleibenden Pflichten und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu bestimmen.
3. Sicherheitsziele sind nicht mit identischen Einzelvorschriften gleichzusetzen.
Dass BOS verantwortungsvoll und sicher fliegen müssen, steht außer Frage. Art. 2 Abs. 3 verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Sicherheitsziele angemessen zu berücksichtigen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jede einzelne Vorgabe aus A1, A2, A3 oder der speziellen Kategorie unverändert auf einen ausgenommenen BOS-Betrieb anzuwenden ist.
Wer eine konkrete gesetzliche Pflicht behauptet, sollte deshalb auch deren Rechtsgrundlage benennen. Der Vergleich mit „Blaulicht“ ersetzt diese Prüfung nicht.
4. Empfehlungen werden nicht allein du
2026-10-06 06:49:15