Nur zur Klarstellung.
Man muss NICHT unbedingt KRIMINELL sein.
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Es ist keinerlei Vorstrafe nötig, um von den Polizeibehörden als Gefährder eingestuft zu werden.
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Ein Gefährder kann eine Person sein, die rein rechtlich noch eine komplett "weiße Weste" hat (also weder vorbestraft noch wegen anderer Delikte polizeibekannt ist).
Die Polizei stüzt sich auf Indizien.
Es geht dabei um die vorausschauende Abwehr von Gefahren durch religiös motivierte Straftaten.
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Nicht alle islamistischen Gefährder sind ausländische Staatsbürger.
Ein paar Beispiele:
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Abdul B. (Anschlag auf den CSD) wurde in Deutschland als Sohn einer Deutschen mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren.
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Arid U. (tötete zwei US-Soldaten) war gebürtiger Frankfurter und hatte sich selbst im Netz radikalisiert.
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Fritz G. und Daniel S. (Sauerlandgruppe) sind zwei gebürtige Deutsche, die zum Islam konvertierten und sich der "Islamischen Dschihad Union" anschlossen.
Die beiden bereiteten Bombenanschläge auf US-Einrichtungen vor, wurden aber vorher festgenommen und zu langen Haftstrafen verurteilt.
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Christian G. (beteiligt an Anschlägen in Frankreich) ist ein gebürtiger Krefelder, der Kontakte zu al-Qaida aufbaute.
Etc..etc...etc.
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Gegen die meisten der, von der Polizei beobachteten, Gefährder liegt keine rechtskräftige Verurteilung vor.
Deshalb können diese Personen auch nicht so einfach ausgewiesen werden.
2026-10-08 08:16:34
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