Luis :
Ich hätte mal eine Frage:
Ich hatte mal ein Vorstellungsgespräch in einer Großstadt, wo ich mit dem Zug hinfahren musste. Allerdings war das Vorstellungsgespräch zu einer Zeit, wo das Bayernticket noch nicht gültig war. Deswegen war ich gezwungen, mir normale Tickets zu holen.
Ich hatte vorher im Servicecenter nachgefragt, wie da die Sache aussieht, ob es mir trotzdem zurück erstattet wird. Antwort: Ja, brauche ich nur zu erklären.
Als es soweit war, wurde alles pauschalisiert. Also, egal wieviele Tickets ich mir geholt hatte, hat man mir trotzdem nur das Bayernticket zurück erstattet. Das Traurige war auch noch, dass es meine AV war, die es entschieden hatte, mit der ich mich gut verstanden hatte.
Also, war es von meiner AV rechtens, wie sie sich entschieden hatte, oder hätte man es mir doch vollumfänglich zurück erstatten müssen?
2026-10-10 20:48:57