@trendyboutique_us:

trendyboutique_us
trendyboutique_us
Open In TikTok:
Region: US
Monday 12 October 2026 10:26:54 GMT
361
1
0
0

Music

Download

Comments

There are no more comments for this video.
To see more videos from user @trendyboutique_us, please go to the Tikwm homepage.

Other Videos

💔 Trennung, Scheidung oder Partner gestorben und du hast nie oder kaum gearbeitet? Dann hast du trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld. 🧾 Normalerweise gilt: Ohne 12 Beitragsmonate in den letzten 2 Jahren gibt es kein Taggeld. Genau daran scheitern Menschen, die jahrelang den Haushalt geführt und die Kinder betreut haben. ⚖️ Art. 14 Abs. 2 AVIG kennt die Ausnahme: Wer wegen Trennung, Scheidung, Tod oder Invalidität des Ehegatten gezwungen ist, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten, ist von der Beitragszeit befreit. 📌 Die Bedingungen: Das Ereignis darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen Wohnsitz in der Schweiz im Zeitpunkt des Ereignisses Anmeldung beim RAV, Vermittlungsfähigkeit und Stellensuche wie bei allen 💰 Was du bekommst: Bis zu 90 Taggelder, also rund 4 Monate Der versicherte Verdienst wird über Pauschalansätze bestimmt, gestaffelt nach Ausbildung Beispiel: Pauschalansatz 127 Franken pro Tag, davon 80 Prozent = rund 100 Franken Taggeld Plus: Wer Kinder unter 10 erzogen hat, kann die Rahmenfrist um bis zu 2 Jahre verlängern lassen ⏳ Wichtig: Die Jahresfrist läuft ab dem Ereignis, nicht ab dem Tag, an dem du merkst, dass das Geld nicht reicht. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch komplett. ✅ Dein Schritt: Beim RAV deiner Wohngemeinde anmelden und ausdrücklich die Befreiung von der Beitragszeit nach Art. 14 Abs. 2 AVIG geltend machen. Trennungs- oder Scheidungsdokumente mitnehmen. 📌 Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Pauschalansätze werden periodisch angepasst. 💾 Speicher das. 👉 Schick es jemandem, der sich gerade trennt. 🔔 Folge mir für ehrliches Schweizer Finanzwissen. #schwiiz #schwiizerdütsch #scheidung #arbeitslos #frauenundgeld
💔 Trennung, Scheidung oder Partner gestorben und du hast nie oder kaum gearbeitet? Dann hast du trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld. 🧾 Normalerweise gilt: Ohne 12 Beitragsmonate in den letzten 2 Jahren gibt es kein Taggeld. Genau daran scheitern Menschen, die jahrelang den Haushalt geführt und die Kinder betreut haben. ⚖️ Art. 14 Abs. 2 AVIG kennt die Ausnahme: Wer wegen Trennung, Scheidung, Tod oder Invalidität des Ehegatten gezwungen ist, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten, ist von der Beitragszeit befreit. 📌 Die Bedingungen: Das Ereignis darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen Wohnsitz in der Schweiz im Zeitpunkt des Ereignisses Anmeldung beim RAV, Vermittlungsfähigkeit und Stellensuche wie bei allen 💰 Was du bekommst: Bis zu 90 Taggelder, also rund 4 Monate Der versicherte Verdienst wird über Pauschalansätze bestimmt, gestaffelt nach Ausbildung Beispiel: Pauschalansatz 127 Franken pro Tag, davon 80 Prozent = rund 100 Franken Taggeld Plus: Wer Kinder unter 10 erzogen hat, kann die Rahmenfrist um bis zu 2 Jahre verlängern lassen ⏳ Wichtig: Die Jahresfrist läuft ab dem Ereignis, nicht ab dem Tag, an dem du merkst, dass das Geld nicht reicht. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch komplett. ✅ Dein Schritt: Beim RAV deiner Wohngemeinde anmelden und ausdrücklich die Befreiung von der Beitragszeit nach Art. 14 Abs. 2 AVIG geltend machen. Trennungs- oder Scheidungsdokumente mitnehmen. 📌 Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Pauschalansätze werden periodisch angepasst. 💾 Speicher das. 👉 Schick es jemandem, der sich gerade trennt. 🔔 Folge mir für ehrliches Schweizer Finanzwissen. #schwiiz #schwiizerdütsch #scheidung #arbeitslos #frauenundgeld

About