@flamezbaba7: #olabisionabanjouniversity #fresher #schoollife

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baggyboi36
baggyboi36 :
2026-10-12 20:56:17
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bmarv3
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2026-10-12 21:10:13
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20 Jahre Familie, 20 Jahre Arbeit. Am Schluss die halbe Rente.    Von 25 bis 45 machst du Kinder und Haushalt. Er arbeitet, er verdient, er zahlt ein. Jedes fünfte Paar mit kleinen Kindern lebt unverheiratet so.    🚫 In diesen 20 Jahren baust du nichts auf: keine Pensionskasse, keine Säule 3a.  💍 Kein Splitting. Die AHV-Einkommen werden nur bei Ehepaaren geteilt.  💸 Die AHV-Beiträge musst du als Nichterwerbstätige selbst zahlen, mindestens 530 Franken im Jahr. Sonst fehlen dir bis zu 45 Prozent Rente.  📉 Mit 45 steigst du wieder ein, normaler Lohn, 20 Jahre. Daraus werden trotzdem nur rund 800 Franken Pensionskassenrente, weil die Zinsjahre fehlen.  🧮 Macht mit 65 rund 2'700 Franken. Er kommt auf rund 5'000.  ⚠️ Trennt ihr euch, wird seine Pensionskasse nicht geteilt. Unterhalt gibt es nur fürs Kind.    So sichert ihr das ab:  1. Erziehungsgutschriften zu 100 Prozent auf die betreuende Person, Vereinbarung bei der KESB.  2. Der verdienende Partner zahlt ihre AHV-Beiträge.  3. Monatlicher Betrag auf ein Konto, das nur ihr gehört, plus Konkubinatsvertrag mit Ausgleich bei Trennung.  4. Begünstigungserklärung für die Lebenspartnerrente bei seiner Pensionskasse.    Ehrlich dazu: Die AHV fängt viel auf, weil Erziehungsgutschriften als Einkommen zählen. Die zweite und dritte Säule tun das nicht. Und laufende Zahlungen an die Partnerin können je nach Kanton Schenkungssteuer auslösen.    Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.    💾 Speicher das ab.  📩 Schick es der Mutter, die alles gibt und keinen Ring trägt.  ➕ Folge mir für ehrliches Schweizer Finanzwissen.    #schwiiz #schwiizerdütsch #konkubinat #vorsorge #altersarmut
20 Jahre Familie, 20 Jahre Arbeit. Am Schluss die halbe Rente. Von 25 bis 45 machst du Kinder und Haushalt. Er arbeitet, er verdient, er zahlt ein. Jedes fünfte Paar mit kleinen Kindern lebt unverheiratet so. 🚫 In diesen 20 Jahren baust du nichts auf: keine Pensionskasse, keine Säule 3a. 💍 Kein Splitting. Die AHV-Einkommen werden nur bei Ehepaaren geteilt. 💸 Die AHV-Beiträge musst du als Nichterwerbstätige selbst zahlen, mindestens 530 Franken im Jahr. Sonst fehlen dir bis zu 45 Prozent Rente. 📉 Mit 45 steigst du wieder ein, normaler Lohn, 20 Jahre. Daraus werden trotzdem nur rund 800 Franken Pensionskassenrente, weil die Zinsjahre fehlen. 🧮 Macht mit 65 rund 2'700 Franken. Er kommt auf rund 5'000. ⚠️ Trennt ihr euch, wird seine Pensionskasse nicht geteilt. Unterhalt gibt es nur fürs Kind. So sichert ihr das ab: 1. Erziehungsgutschriften zu 100 Prozent auf die betreuende Person, Vereinbarung bei der KESB. 2. Der verdienende Partner zahlt ihre AHV-Beiträge. 3. Monatlicher Betrag auf ein Konto, das nur ihr gehört, plus Konkubinatsvertrag mit Ausgleich bei Trennung. 4. Begünstigungserklärung für die Lebenspartnerrente bei seiner Pensionskasse. Ehrlich dazu: Die AHV fängt viel auf, weil Erziehungsgutschriften als Einkommen zählen. Die zweite und dritte Säule tun das nicht. Und laufende Zahlungen an die Partnerin können je nach Kanton Schenkungssteuer auslösen. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. 💾 Speicher das ab. 📩 Schick es der Mutter, die alles gibt und keinen Ring trägt. ➕ Folge mir für ehrliches Schweizer Finanzwissen. #schwiiz #schwiizerdütsch #konkubinat #vorsorge #altersarmut

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