@kontranews_de: Krank im Urlaub? Mit Attest bekommst du die Tage zurück Wer im Urlaub krank wird, verliert die Urlaubstage nicht – wenn ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt (§ 9 Bundesurlaubsgesetz). Die Tage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet und später neu gewährt. 📌 Speicher dir das vor der Reise: 1) Zum Arzt, auch im Ausland. Nur die ärztlich bescheinigten Tage der Arbeitsunfähigkeit zählen nicht als Urlaub. Ohne ärztliches Zeugnis bleiben es Urlaubstage. Sich krank fühlen reicht nicht. 2) Arbeitgeber sofort informieren: dass du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich (§ 5 EFZG). Im Ausland auch deine Adresse vor Ort. 3) Im Ausland gibt es die elektronische Krankmeldung (eAU) nicht: Bescheinigung vom Arzt vor Ort holen und dem Arbeitgeber schicken. Gesetzlich Versicherte informieren zusätzlich ihre Krankenkasse. 4) Nicht eigenmächtig verlängern: Der Urlaub endet wie geplant, die Tage werden dir gutgeschrieben. Den neuen Termin stimmst du mit dem Arbeitgeber ab. Wer einfach länger wegbleibt, riskiert eine Abmahnung. Gilt auch für Azubis, in Teilzeit und im Minijob. Schick das dem Kollegen, der als Nächster in den Urlaub fährt. Warst du schon mal im Urlaub krank? Schreib's in die Kommentare 👇 Stand 15.10.2026. Allgemeine Info, keine Rechtsberatung, Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall Betriebsrat, Gewerkschaft oder Fachanwalt fragen. Fallbeispiel erfunden. KI-Stimme und KI-Musik, Symbolbilder (Mixkit). Mehr auf kontranews.de Quelle: § 9 BUrlG, § 5 EFZG (gesetze-im-internet.de), Abruf 15.10.2026. Eigene Darstellung. #krankimurlaub #urlaub #arbeitsrecht #arbeitnehmer #krankschreibung #kontranews

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