@etf.elias: Diese drei Fristen kosten dich echtes Geld, wenn du sie verpasst. Verlustbescheinigung: Banken verrechnen Gewinne und Verluste nicht untereinander. Mit der Bescheinigung holst du dir zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurück. Achtung: Der Verlusttopf bei der Bank wird dabei geleert. Freistellungsauftrag: Die Vorabpauschale für 2026 gilt steuerlich erst am 4. Januar 2027 als zugeflossen und zählt damit schon auf deinen Freibetrag 2027. Vorabpauschale: Bei 10.000€ in einem Aktien-ETF sind das rund 41€ Steuer, wenn dein Freibetrag aufgebraucht ist (ohne Kirchensteuer). Sie ist keine Extra-Steuer, wird beim Verkauf angerechnet und ist auf die tatsächliche Wertsteigerung gedeckelt. Folg mir für mehr!