@nundn_immo: 💸 Du zahlst die Kita selbst? Dein Chef könnte die Rechnung übernehmen! Klingt nach einem guten Deal? Ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuer- und sozialabgabenfrei möglich. 👇 ✅ Für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder in Kita, Krippe oder bei einer Tagesmutter. ✅ Der Zuschuss muss ZUSÄTZLICH zum ohnehin geschuldeten Gehalt kommen. Eine Gehaltsumwandlung zählt nicht. ✅ Keine feste gesetzliche Euro-Obergrenze – maximal können die tatsächlich nachgewiesenen Kosten übernommen werden. ✅ Auch Verpflegungskosten in der Einrichtung können dazugehören. 💡 Beispiel: Übernimmt dein Arbeitgeber monatlich 250 € deiner nachgewiesenen Kosten, entlastet dich das um 3.000 € im Jahr! Wichtig: Dein Chef ist dazu nicht automatisch verpflichtet. Und erstattete Kosten kannst du nicht zusätzlich als Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen. 👉 Frag beim nächsten Gehaltsgespräch: „Wie wäre es mit einem Kita-Zuschuss zusätzlich zum Gehalt?“ Abspeichern und an Eltern schicken, für die sich dieses Gespräch lohnen könnte! 📲 Folgt @nickundnico.berlin für mehr Tipps 🙏 #kitazuschuss #kita #eltern #familie #geldtipps