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stacy kim
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Sunday 25 October 2026 06:13:27 GMT
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🖤 Geschieden? Wenn dein Ex-Partner stirbt, kann dir die AHV eine Witwenrente zahlen. Bis zu CHF 2’016 im Monat, ohne Ende, solange du nicht wieder heiratest. 📋 Anspruch als geschiedene Frau (Art. 24a AHVG), eine Bedingung genügt: 🔹 Du hast Kinder und die Ehe dauerte mindestens 10 Jahre 🔹 Du warst bei der Scheidung über 45 und die Ehe dauerte mindestens 10 Jahre 🔹 Dein jüngstes Kind wurde 18, nachdem du 45 geworden bist 🔹 Sonst: Rente bis zum 18. Geburtstag deines jüngsten Kindes 👨 Geschiedene Männer: 🔸 Mit Kindern seit dem Bundesgerichtsentscheid 9C_334/2024 vom 16.12.2024 ebenfalls ohne Befristung 🔸 Vorausgegangen ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 11.10.2022 🔸 Ohne Kinder: kein Anspruch 💰 Höhe 2026: 🔹 CHF 1’008 bis 2’016 im Monat bei voller Beitragsdauer, ab Januar 2027 bis 2’048 🔹 Berechnet aus dem Beitragskonto deines verstorbenen Ex-Partners 🔹 Hat er wieder geheiratet, ändert das an deinem Anspruch nichts 🏦 Auch die Pensionskasse kann zahlen: wenn die Ehe mindestens 10 Jahre dauerte und dir bei der Scheidung eine Unterhaltsrente zugesprochen wurde, höchstens so lange, wie Unterhalt geschuldet wäre (Art. 20 BVV 2). ✅ So gehst du vor: 1️⃣ Formular 318.371 «Anmeldung für eine Hinterlassenenrente» auf ahv-iv.ch 2️⃣ Einreichen bei der Ausgleichskasse, bei der dein Ex-Partner zuletzt Beiträge bezahlt hat 3️⃣ Nicht warten: Nachzahlungen gibt es höchstens 5 Jahre zurück (Art. 24 ATSG) 🤝 Der Haken: Ab dem Rentenalter bekommst du nur die höhere Rente, deine eigene AHV-Rente oder die Witwenrente. Heiratest du wieder, erlischt der Anspruch. Und das Parlament berät, lebenslange Witwenrenten abzuschaffen. Stand Oktober 2026 ist noch nichts entschieden. 📚 Quellen: Art. 23 und 24a AHVG, AHV-Merkblatt 3.03 (Stand 1.1.2026), BGer 9C_334/2024, BSV-Mitteilung 493, Art. 24 ATSG, Art. 20 BVV 2 ⚠️ Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. 📲 Teil das mit jemandem, der geschieden ist. #schwiiz #schwiizerdütsch #ahv #scheidung #witwenrente
🖤 Geschieden? Wenn dein Ex-Partner stirbt, kann dir die AHV eine Witwenrente zahlen. Bis zu CHF 2’016 im Monat, ohne Ende, solange du nicht wieder heiratest. 📋 Anspruch als geschiedene Frau (Art. 24a AHVG), eine Bedingung genügt: 🔹 Du hast Kinder und die Ehe dauerte mindestens 10 Jahre 🔹 Du warst bei der Scheidung über 45 und die Ehe dauerte mindestens 10 Jahre 🔹 Dein jüngstes Kind wurde 18, nachdem du 45 geworden bist 🔹 Sonst: Rente bis zum 18. Geburtstag deines jüngsten Kindes 👨 Geschiedene Männer: 🔸 Mit Kindern seit dem Bundesgerichtsentscheid 9C_334/2024 vom 16.12.2024 ebenfalls ohne Befristung 🔸 Vorausgegangen ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 11.10.2022 🔸 Ohne Kinder: kein Anspruch 💰 Höhe 2026: 🔹 CHF 1’008 bis 2’016 im Monat bei voller Beitragsdauer, ab Januar 2027 bis 2’048 🔹 Berechnet aus dem Beitragskonto deines verstorbenen Ex-Partners 🔹 Hat er wieder geheiratet, ändert das an deinem Anspruch nichts 🏦 Auch die Pensionskasse kann zahlen: wenn die Ehe mindestens 10 Jahre dauerte und dir bei der Scheidung eine Unterhaltsrente zugesprochen wurde, höchstens so lange, wie Unterhalt geschuldet wäre (Art. 20 BVV 2). ✅ So gehst du vor: 1️⃣ Formular 318.371 «Anmeldung für eine Hinterlassenenrente» auf ahv-iv.ch 2️⃣ Einreichen bei der Ausgleichskasse, bei der dein Ex-Partner zuletzt Beiträge bezahlt hat 3️⃣ Nicht warten: Nachzahlungen gibt es höchstens 5 Jahre zurück (Art. 24 ATSG) 🤝 Der Haken: Ab dem Rentenalter bekommst du nur die höhere Rente, deine eigene AHV-Rente oder die Witwenrente. Heiratest du wieder, erlischt der Anspruch. Und das Parlament berät, lebenslange Witwenrenten abzuschaffen. Stand Oktober 2026 ist noch nichts entschieden. 📚 Quellen: Art. 23 und 24a AHVG, AHV-Merkblatt 3.03 (Stand 1.1.2026), BGer 9C_334/2024, BSV-Mitteilung 493, Art. 24 ATSG, Art. 20 BVV 2 ⚠️ Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. 📲 Teil das mit jemandem, der geschieden ist. #schwiiz #schwiizerdütsch #ahv #scheidung #witwenrente

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