@einfachkapitalanlage: 🚨 MIETER & VERMIETER AUFGEPASST! Bei den Heizkosten verschenken gerade viele bares Geld! Seit 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. Heißt: Die CO₂-Kosten fürs Heizen trägt nicht mehr nur der Mieter – auch der Vermieter muss zahlen! 😳 Wie viel, hängt vom Energiezustand der Immobilie ab. Je schlechter das Gebäude, desto höher der Vermieter-Anteil – im schlimmsten Fall bis zu 95 %! 🏠 Du bist Mieter? Dann schau in deine Heizkostenabrechnung! Fehlen die CO₂-Kosten oder die Aufteilung, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen – völlig legal! 💸 Bei 2.000 € Heizkosten im Jahr sind das 60 € weniger! 🔑 Du bist Vermieter? Dann prüf deine Abrechnung lieber jetzt! Fehlt die CO₂-Aufteilung, zahlst du nicht nur deinen Anteil – sondern riskierst zusätzlich die 3 % Kürzung. Pro Wohnung, jedes Jahr! Und damit nicht genug: Der CO₂-Preis steigt weiter. Wer jetzt nicht hinschaut, zahlt Jahr für Jahr drauf – egal auf welcher Seite. ⚠️ Deshalb solltet ihr jetzt handeln! Mieter: Abrechnung prüfen. Vermieter: Beim Messdienstleister nachfragen, ob alles korrekt ausgewiesen ist. 📌 Speichere dir diesen Beitrag und teile ihn mit jemandem, der zur Miete wohnt oder vermietet! ➡️ Folge @einfachkapitalanlage für mehr Immobilien-Wissen Hinweis: Gilt für Wohngebäude mit Brennstoffen wie Gas oder Öl. Die Kürzung betrifft den Heizkostenanteil, nicht die Kaltmiete.
einfachkapitalanlage
Region: DE
Monday 26 October 2026 07:31:22 GMT
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Comments
safe-world..⁷ :
Wen warnt der Typ hier vor wen?
2026-10-27 08:59:37
125
Jörg :
mein Vermieter hatr mir seid 15 jahren keine Nebenkostenabrechnung geschickt, wahrscheinlich ist es ihm egal in südamerika
2026-10-26 17:57:28
200
Heiko :
die spinnen doch total 🤮🤮
2026-10-26 18:25:52
183
Ingrid :
Und darum wird immer weniger vermietet🙄
2026-10-26 19:09:44
63
The Equalizer :
wie unverständlich erklärt
2026-10-27 03:38:16
63
holgermller83 :
Ihr schnallt es nicht es wird keiner mehr vermieten
2026-10-26 17:03:46
17
georgns :
wer lässt sich solchen Schwachsinn einfallen!
2026-10-26 15:47:34
13
Korinna Andrea :
Bei uns wird schon lange nicht mehr abgelesen
2026-10-26 21:02:29
6
Pupsifloppy :
Ich als Mieter möchte diese fernablesbaren Zähler nicht und würde meinen Vermieter niemals in die Pfanne hauen.
2026-10-26 15:45:07
10
Kathi11964 :
Habe alles verkauft! Nur noch irre
2026-10-26 12:57:44
13
Nane :
ich zahle so wenig Miete da ist mir das egal.
2026-10-26 15:54:04
35
Chris :
was ist das denn für ein Irrsinn 🤔
2026-10-26 08:00:31
5
Klafi :
Yeah,Grandios
2026-10-26 13:42:57
2
daiyolaubinger :
Dann schmeiss ich alle raus....so einfach ist das
2026-10-26 17:51:49
8
AlexXx :
Monatliche Verbrauchsinfo ?? Wo steht das ?
2026-10-27 10:16:32
5
ichdenkedaherbinich :
🤣 hab meine eigenen Gas und Stromanbieter 🤣🤣
2026-10-26 16:31:58
25
Anita Klaussner :
Darum vermieten wir nicht mehr [Großes LOL][Freudentränen]
2026-10-27 07:35:44
8
berndlang31 :
So doof sind die Vermieter nicht, der Mieter darf nun die Mietkosten der Modernen Geräte zahlen!Danke an den Mieterbund!!
2026-10-26 21:30:51
7
SCHNATTI :
Na, da bin ich ja gespannt ob unsere Vermietung es schafft
2026-10-26 14:31:05
8
No Name :
Das ist natürlich inhaltlich falsch. Zwar gilt ab 1.1. die UVI, die Umlagefähig ist. Jedoch berechtigt das nicht zu einer schweigenden Kürzung von 3%. Das ist nirgendwo so verankert.🤦
2026-10-26 17:03:31
8
Jacky :
Habe ich als Vermieter schon vor Monaten einbauen lassen. Natürlich können die jetzt monatlich den Verbrauch sehen, Vorteil dadurch ist gering, allerdings die Kosten dafür bezahlen die Mieter natürlich auch.
2026-10-27 06:13:17
12
Deichgräfin :
Ich hab noch nicht mal einen eigenen Wasserzähler 😂
2026-10-27 11:32:22
7
niplusp :
Ich hab nichtmal Zähler in meinem Haus 😂
2026-10-26 18:19:03
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Pit Gross :
Bei einem fehlenden Wärmemengenzähler (insbesondere für die zentrale Warmwasserversorgungsanlage) haben Mieter ein gesetzliches Kürzungsrecht von 15 Prozent auf die auf sie entfallenden Kosten für Wärme und Warmwasser (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Heizkostenverordnung / HeizKV)Nach § 9 Abs. 2 HeizKV besteht die Pflicht zur messtechni. Erfassung der Warmwasser- Wärmemenge
• BGH-Urteil: Der Bundesgerichtshof hat am 12. Januar 2022 (Az. VIII ZR 151/20) lesn!! Höhe der Kürzung: Mieter dürfen ihren Kostenanteil für Heizung und Warmwasser um 15 % kürzen. Aktive Geltendmachung: Die Kürzung erfolgt nicht automatisch. Der Mieter muss das Kürzungsrecht aktiv gegenüber dem Vermieter geltend machen am besten schriftlich.
BGH-Urteil 12.01.2022 (AZ: VIII ZR 151/20): * 15% Kürzungsrecht auf gesamte Heizkostenabrechnung (Wärme- und Warmwasserkosten)
2026-10-26 16:13:10
5
switchHB :
und wieso kommen die dann trotzdem einmal im Jahr hier im Miethaus in die Wohnungen um abzulesen obwohl es Fernablesegeräte sind haben sie jedes Jahr angeblich Funkprobleme 😂😏
2026-10-26 22:24:34
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