@sogehtrecht: Nein! Mit ärztlichem Attest bekommst du deine Urlaubstage zurück (§ 9 BUrlG). 👇 Tage, an denen du im Urlaub nachweislich arbeitsunfähig warst, werden nicht auf deinen Urlaub angerechnet. Eine Selbstauskunft reicht nicht, du brauchst ein ärztliches Attest. ✅ Sofort zum Arzt, auch im Ausland ✅ Arbeitgeber unverzüglich informieren ✅ Attest einreichen ⚠️ Wichtig: Dein Urlaub verlängert sich nicht automatisch. Du musst pünktlich zurück zur Arbeit und die Tage neu beantragen. Schick das jemandem, der über die Feiertage Urlaub hat! 📲 Folge @sogehtrecht für mehr Recht in 7 Sekunden. ⚖️ #arbeitsrecht #urlaub #krankschreibung #recht #anwalt sogehtrecht
Hallo, ich hätte eine Frage. Ich habe Ihre Videos gesehen und hoffe, dass Sie meinen Fall kurz einschätzen können.
Ich habe eine fristlose Verdachtskündigung erhalten, obwohl mein Arbeitgeber selbst eingeräumt hat, dass ihm keine Beweise vorliegen und es keine Zeugen gibt. Mein ehemaliger Kollege behauptet, ich hätte ihn als „Hurensohn“ beleidigt und geschlagen. Er hat mich deshalb auch privat angezeigt. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Der Betriebsrat hat der Kündigung nicht zugestimmt, sondern Bedenken geäußert. Eine Anhörung meinerseits hat zwar stattgefunden, allerdings war ich zu diesem Zeitpunkt krankgeschrieben. Ich wurde telefonisch kontaktiert und zu den Vorwürfen befragt.
Ich bin derzeit arbeitslos und möchte unbedingt zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren. Eine Abfindung ist für mich nicht das Ziel, sondern die Weiterbeschäftigung an meinem bisherigen Arbeitsplatz.
Wie schätzen Sie meine Chancen vor dem Arbeitsgericht ein? Besteht eine realistische Möglichkeit, dass die Verdachtskündigung für unwirksam erklärt wird und ich an meinen Arbeitsplatz zurückkehren kann?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Ihre Videos finde ich wirklich sehr hilfreich.
2026-10-29 23:24:21
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Mike :
2026-10-28 19:20:10
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